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SENEC.Cloud Support

13.06.2023

Warum wird die Umsatzsteuer auf meine Einspeisung nicht berücksichtigt? (SENEC.Cloud 3.0)

Grundsätzlich errechnet SENEC die Einspeisemenge anhand der erhaltenen Einspeisevergütung, welche SENEC von Ihrem Verteilnetzbetreiber erhält, mithilfe des Netto-Einspeisevergütungssatzes (festgelegt auf Basis der PV-Anlagengröße sowie dem Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage).

Der Grund dafür ist, dass es sich bei der SENEC.Cloud um einen reinen Stromliefervertrag handelt. Die Einspeisemenge wird von Ihrem Verteilnetzbetreiber ermittelt und vergütet. in der Einspeiseabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers wird automatisch die Umsatzsteuer für die eingespeiste Strommenge ausgewiesen. Das heißt, Sie benötigen für die Vorsteueranmeldung oder die Steuererklärung lediglich die Einspeiseabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers.

Gut zu wissen:

Bei Abschluss des SENEC.Cloud Vertrages wird - bedingt durch die Zahlungsabtretung - lediglich der Zahlungsempfänger der Einspeisevergütung verändert. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Anlagenbetreiber und dem Verteilnetzbetreiber bleibt hiervon unberührt.

Sollten die Beiträge in ihrer Einspeiseabrechnung Umsatzsteuern enthalten, entsteht sogar ein Vorteil für Sie, da für die Cloudabrechnung jeweils die vollständige Zahlung in kWh (Einspeisemenge) umgerechnet wird. Dadurch fällt Ihre Einspeisemenge in die SENEC.Cloud in der Regel etwas höher aus.

Beispiel:

Einspeisevergütung. 100,00€
Einspeisevergütungssatz: 0,10€/ kWh
100,00 € * 10,0 ct/ kWh = 1.000 kWh
100,00 € * 1,19 * 10,0 ct/ kWh = 1.190 kWh

Warum wurde die Einspeisevergütung bei meiner Abrechnung nicht berücksichtigt?

In Einzelfällen kommt es vor, dass die Einspeisevergütung nicht in Ihre SENEC.Cloud Abrechnung einbezogen werden kann. Dafür sind folgende Ursachen denkbar:

  1. Die Abtretung der Einspeisevergütung an SENEC hat nicht funktioniert: Entweder liegt SENEC die Abtretungsanzeige nicht vor oder diese wurde zu spät vollständig an den Verteilnetzbetreiber übermittelt. Dadurch wurde der Prozess nicht abgeschlossen - die Zahlungen müssten in diesem Fall direkt auf Ihr Konto überwiesen worden sein.
  2. Die Abtretung war vollständig, aber es gab keine Auszahlung durch den Verteilnetzbetreiber: Das kann passieren, wenn Ihre Kundenanlage, zum Beispiel aufgrund fehlender Daten, noch nicht angelegt ist.
  3. Sie haben einen SENEC.Cloud 1.0 oder 2.0 Vertrag, bei dem die Abrechnung ohne Einspeisevergütung erfolgte. In diesem Fall wird die Cloudentnahme nicht über das gebuchte SENEC.Cloud Paket abgerechnet, sondern als Mehrverbrauch zum aktuell gültigen Mehrverbrauchspreis pro Kilowattstunde geliefert und berechnet. Sollte in Ihrer Cloudabrechnung keinerlei Einspeisevergütung berücksichtigt sein, bitten wir Sie, dies selbstständig mit Ihrem Verteilnetzbetreiber zu klären.
  4. Sie haben einen SENEC.Cloud 3.0 Vertrag, bei dem die Abrechnung ohne Einspeisevergütung erfolgte. In diesem Fall wird die Cloudentnahme nicht über das gebuchte SENEC.Cloud Paket abgerechnet. Gemäß unserem Grundsatz der "Bestpaket-Abrechnung" werden Sie in das kleinste SENEC.Cloud Paket eingestuft. Da Sie im Gegenzug die Einspeisevergütung direkt von Ihrem Verteilnetzbetreiber erhalten haben, ist Ihnen kein Nachteil entstanden. Handeln Ihrerseits ist nicht erforderlich: SENEC arbeitet daran, die Situation so zu klären, dass in der nächsten Abrechnungsperiode alles korrekt abgerechnet werden kann.

Was ist die Differenz aus gemessener Einspeisung und erhaltener Einspeisevergütung?

Anhand der von Ihnen übermittelten Messwerte kann SENEC die Strommenge, die Sie in kWh in die Cloud einspeisen, erfassen und in einen Geldbetrag umrechnen. Dies geschieht auf Basis Ihres Einspeisevergütungssatzes. Der Vergütungssatz ist SENEC bekannt, da Sie bei Vertragsabschluss die Größe und das Datum der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage angegeben haben.

Den errechneten Geldbetrag in Euro vergleicht SENEC mit den Zahlungen aus der Einspeisevergütung, die SENEC im Abrechnungszeitraum von Ihrem Verteilnetzbetreiber erhalten hat. Sollte SENEC vom Verteilnetzbetreiber mehr Geld erhalten haben, als Sie - umgerechnet in Euro - tatsächlich in die Cloud eingespeist haben, dann schreibt SENEC die Differenz auf dem Abrechnungsdeckblatt unter dem Punkt "sonstige Posten" gut.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Zahlungen des Verteilnetzbetreibers Umsatzsteuern enthalten, da SENEC grundsätzlich mit den Netto-Beträgen rechnet.

Sollte der Wert der von Ihnen in die Cloud eingespeisten Strommengen höher sein als die tatsächlich vom Netzbetreiber erhaltenen Zahlungen, so muss SENEC den Differenzbetrag auf dem Rechnungsblatt unter dem Punkt "sonstige Posten" von Ihnen einfordern.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn SENEC nicht alle Zahlungen erhalten hat, etwa weil die Abtretung erst später umgesetzt wurde und Sie die entsprechenden Zahlungen noch direkt auf das eigene Bankkonto erhalten haben.

Ein anderer Grund kann sein, dass der Verteilnetzbetreiber die Erlöse aus der Einspeisung mit Kosten für den Messstellenbetrieb o.ä. Dienstleistungen verrechnet.

Beispiel: 

Einspeisung: 5.000 kWh
Einspeisevergütungssatz: 12,5 ct/ kWh
Einspeisung aus Messwerten: 5.000 kWh * 12,5 ct/ kWh = 625,00€
Erhaltene Einspeisevergütung vom Verteilnetzbetreiber: 600,00€ 
Differenz: 625,00€ - 600,00€ = 25,00€ 
Somit ergibt sich eine Forderung in Höhe von 25,00€.

Wie berechnet sich meine SENEC.Cloud Einspeisung (auf Basis Messwerte)?

Die von Ihnen eingespeisten Strommengen erhält der zuständige Verteilnetzbetreiber (VNB). Er ist gesetzlich für die Ermittlung und Vergütung der Einspeisemengen verantwortlich. Aus diesem Grund kann SENEC nicht auf Informationen zur Einspeisemenge und zur Vergütung zugreifen. Auch die Daten aus dem mein.SENEC Portal kann SENEC nicht nutzen, da diese keine geeichten Messwerte sind. 

Um Ihnen trotzdem die tatsächliche Einspeisung als Cloud Einspeisung darstellen zu können, fragt SENEC Sie zum Lieferbeginn und zum Stichtag 31.12. nach den Einspeisemesswerten. Über die Differenz dieser beiden Werte kann SENEC Ihre jährliche Einspeisemenge ermitteln.

Wie berechnet sich meine SENEC.Cloud Einspeisung (auf Basis Umrechnung)?

Die eingespeisten Strommengen erhält der jeweils regional zuständige Verteilnetzbetreiber (VNB). Er ist gesetzlich sowohl für die Ermittlung als auch die Vergütung verantwortlich. SENEC erhält vom Verteilnetzbetreiber keine Informationen über diese eingespeisten Strommengen, kann diese aber anhand der erhaltenen Einspeisevergütung eigenständig berechnen: Der Verteilnetzbetreiber berechnet auf Grundlage der von Ihnen ins Netz eingespeisten Strommengen in Kilowattstunden (kWh) - unter Berücksichtigung Ihrer individuellen, gesetzlich garantierten Einspeisevergütung - einen Vergütungsbetrag in Euro. Diesen Vergütungsbetrag haben Sie bei Abschluss Ihres SENEC.Cloud Vertrages an SENEC abgetreten. SENEC kann auf Grundlage des Vergütungsbetrages in Euro die eingespeiste Strommenge in kWh berechnen - diese entspricht Ihrer SENEC.Cloud Einspeisung.

Beispiel

Einspeisevergütung von Ihrem Verteilnetzbetreiber: 450,00€
Einspeisevergütungssatz: 12,5 ct/ kWh
Einspeisung: 450,00€ * 12,5 ct/ kWh = 3.600 kWh

Besonderheit bei der SENEC.Cloud 3.0

Bei der SENEC.Cloud 3.0 kann die Einspeisung auch direkt anhand der Einspeisemesswerte ermittelt werden.

 

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