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Für Bestandskund*innen der SENEC.Cloud 3.0
Wenn Sie Ihre Einspeisezählerstände zu dem von uns genannten Stichtag mitgeteilt haben, berechnen wir die Einspeisemenge anhand dieser Zählerstände.
Wichtig: Bei einer Stichtagabrechnung benötigen wir den Zählerstand des ersten und des letzten Tages des Abrechnungszeitraumes. Wenn wir zum Beispiel ein gesamtes Jahr abrechnen, benötigen wir den Zählerstand vom 01. Januar sowie den Zählerstand des 31. Dezembers bzw. zum Lieferbeginn und zum 31.12. eines Jahres oder bei Kündigung zum Lieferende.
Die gemeldeten Kilowattstunden werden anhand des Einspeisevergütungssatzes (festgelegt auf Basis de PV-Anlagengröße sowie dem Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage) in einem Geldbetrag umgerechnet. Dieser Betrag wird mit den erhaltenen Einspeisevergütungszahlungen des Netzbetreibers innerhalb des Abrechnungszeitraumes verglichen.
Sollte SENEC aus der Einspeisevergütung mehr Geld erhalten haben, als Sie in kWh in die Cloud eingespeist haben, wird der überschüssige Betrag in kWh umgerechnet und Ihnen als Cloud-Überschuss unter dem Punkt "sonstige Posten" gutgeschrieben.
Beispiel:
Erhaltene Einspeisevergütung: 500,00 €
Einspeisevergütungssatz: 0,10 €/ kWh
Verbrauch 3.000 kWh
500,00 € / 0,10 €/ kWh = 5.000 kWh
5.000 kWh - 3.000 kWh = 2.000 kWh
2.000 kWh * 0,10 €/ kWh = 200,00 €
Errechneter Cloud-Überschuss: 200,00 € (Auf Seite 1 Ihrer Abrechnung wird dieser Posten mit allen weiteren Abrechnungsposten verrechnet.)
Sollte der Wert der Einspeisemenge höher sein als die tatsächlich erhaltene Einspeisevergütung, fordern wir den Differenzbetrag von Ihnen ein. Sie erkennen dies auf dem Rechnungsdeckblatt und der SENEC.Cloud Abrechnung unter dem Punkt "sonstige Posten".
Dass der Wert der Einspeisemenge die tatsächliche Einspeisevergütung übersteigt, kann zum Beispiel passieren, wenn SENEC nicht alle Zahlungen der Einspeisevergütung erhalten hat, die Abtretung erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft getreten ist und die ersten Zahlungen noch auf Ihrem Konto überwiesen wurden.
Ein anderer Grund kann sein, dass der Verteilnetzbetreiber die Erlöse aus der Einspeisung mit Kosten für den Messstellenbetrieb verrechnet.
Beispiel:
Erhaltene Einspeisevergütung: 300,00 €
Einspeisung lt. Zählerstand: 5.000 kWh
Einspeisevergütungssatz: 0,10 €
5.000 kWh x 0,10 €/ kWh= 500,00 €
500,00 € > 300,00 €
Differenzbetrag, der Ihnen in Rechnung gestellt wird: 200,00 €