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SENEC.Cloud grid

SENEC.Cloud Support

13.06.2023

Wo und wie werden mir die Zählerstände auf meinem Zähler angezeigt?

Nachfolgend sehen Sie beispielhaft, wie Sie den Zählerstand an Ihrem Zähler ablesen können:

Stromzähler Bild.png

 

Wenn Sie einen elektronischen Zähler haben, achten Sie bitte auf die OBIS-Kennziffer („Object Identification System“, eine Kennzahl für Messwerte). Tragen Sie dann den dazugehörigen Zählerstand ohne Nachkommastelle in die unten genannten Eingabefelder ein. Der OBIS Code kann automatisch wechseln. Sollte dies nicht geschehen, wechseln Sie den Code bitte manuell, indem Sie den Bedienknopf am Zähler drücken. Das Verfahren ist abhängig von dem bei Ihnen installierten Zähler.

Der relevante OBIS Code wird auf dem Gerät angezeigt. Für den Bezug handelt es sich entweder um „1.8.0“ und/oder „1.8.1“ und „1.8.2“. Für die Einspeisung lautet der OBIS Code „2.8.0“.

Ihr Gerät kann auch statt des OBIS Codes „A+“ für Bezug und „A-“ für Einspeisung anzeigen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass bei Ihrem Gerät „HT“ für Hochtarif und „NT“ für Niedertarif angezeigt wird, dementsprechend dann diesen Zählerstand bitte ablesen.

Achten Sie bei einem konventionellen Zähler bitte auf die Zuordnung von „Bezug“ und „Einspeisung”. (s. Bild unten) Geben Sie bitte ebenfalls die zugehörigen Zählerstände ohne Nachkommastelle im Portal unter https://mein-senec.de in die Eingabefelder ein.

Stromzähler Bild 2.png

 

Welche Zählerstände muss ich übermitteln?

Zur Abrechnung Ihrer SENEC.Cloud benötigen wir alle Ihre Zählerstände zum 31.12

Für Ihren Basisvertrag benötigen wir einen oder mehrere Zählerstände für Ihren Bezug sowie für die Einspeisung. Wie viele Zählerstände Sie übermitteln können, hängt von Ihrem Zähler ab. 

Sollten Sie Zusatzpakete haben, benötigen wir die Zählerstände für Ihr Family & Friends Paket und/ oder Ihr Wärmepaket ebenfalls zum 31.12.

Wann/wie oft muss ich den Zählerstand übermitteln? 

Zur Abrechnung der SENEC.Cloud benötigen wir Ihre Zählerstände des jeweiligen Vertrags. Bitte übermitteln Sie uns alle Zählerstände zum Stichtag 31.12.

Bitte beachten! Sollte uns zum 31.12. ein Zählerstand durch Ihren zuständigen Netzbetreiber zugehen, ist die SENEC GmbH gesetzlich dazu verpflichtet, diesen zur Abrechnung Ihrer SENEC.Cloud heranzuziehen. Dieser Zählerstand kann ggf. von Ihrer Ablesung abweichen.

 

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