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Wie wird mein spezifischer Verbrauchspreis für die SENEC.Cloud ermittelt?
Zur Ermittlung des Entlastungsbetrags wird der Verbrauchspreis Ihres Stromliefervertrags mit dem Strompreisdeckel von 40ct/kWh verglichen.
Liegt Ihr Verbrauchspreis/ Arbeitspreis oberhalb von 40 ct/kWh, haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. In diesem Fall wird die Differenz zwischen Arbeitspreis und Strompreisdeckel mit 80 % Ihres erwarteten Verbrauchs (vom zuständigen Verteilnetzbetreiber prognostiziert) multipliziert. Das Ergebnis der Berechnung stellt Ihren individuellen Entlastungsbeitrag dar.
Um die Höhe Ihres Entlastungsbetrags zu berechnen, ermittelt SENEC einen spezifischen Verbrauchspreis für Ihren Vertrag. Dieser beinhaltet die Kosten für Ihr SENEC.Cloud Paket, mögliche Mehrverbrauchkosten sowie die Kosten aus der Abtretung der Einspeisung für die Cloud-Rücklieferung. Zudem fließen in den spezifischen Verbrauchspreis auch Kosten für den Leistungspreis Netznutzung und für den Messstellenbetrieb inkl. Messung mit ein, die bei einem normalen Stromliefervertrag in dem Grundpreis enthalten sind. Bei der Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags werden diese jedoch nicht berücksichtigt.
Wie berechnet SENEC meinen spezifischen Verbrauchspreis?
Der spezifische Verbrauchspreis/Arbeitspreis wird auf folgendem Weg ermittelt:
Kosten Stromlieferung
+ Kosten aus einbehaltener Einspeisung durch Cloud-Rücklieferung
– Kosten für Leistungspreis Netznutzung
– Kosten Messstellenbetrieb (inkl. Messung)
= kundenspezifische Gesamtkosten
kundenspezifische Gesamtkosten / Gesamtmenge Stromlieferung = spezifischer Verbrauchspreis
Sollte der spezifische Verbrauchspreis über dem Strompreisdeckel von 40 ct/kWh liegen, so wird die Differenz mit 80 % des Jahresverbrauchs (durch den Verteilnetzbetreiber prognostiziert) multipliziert. Dies gilt für alle vollen Monate, die Sie über die SENEC.Cloud mit Strom versorgt wurden.
Wie wird mein spezifischer Verbrauchspreis ermittelt, wenn ich das Zusatzpaket Family & Friends habe?
Für Kund*innen mit den Zusatzpaketen Family & Friends für die Produkte SENEC.Cloud 2.0 und SENEC.Cloud 3.0 erfolgt die Ermittlung des spezifischen Verbrauchspreis gemeinsam mit dem Basispaket.
Dabei werden alle Kosten der Entnahmestellen über „Leistungspreis Netznutzung“ und über „Messstellenbetrieb inkl. Messung“ als Grundkostenbestandteile von den Gesamtkosten abgezogen. Die daraus resultierenden bereinigten Kosten für die Stromlieferung werden anschließend durch die Gesamtmenge der Stromlieferung der jeweiligen Entnahmestellen geteilt.
Wie wird mein spezifischer Verbrauchspreis ermittelt, wenn ich das Zusatzpaket Wärme habe?
Cloud 2.0:
Für Kund*innen der SENEC.Cloud 2.0 mit dem Zusatzpaket Wärme wird der Verbrauchspreis für das Zusatzpaket losgelöst vom Basispaket berechnet.
Dazu ermittelt SENEC den spezifischen Verbrauchspreis für Ihren Vertrag, in dem die Preisbestandteile für das SENEC.Cloud Wärmepaket, mögliche Mehrverbrauchkosten und die Kosten der einbehaltenen Einspeisung aus der Cloud-Rücklieferung zusammengerechnet werden. Auch eventuelle Übertragungen aus einem nicht genutzten Rücklieferkontigent aus dem Basispaket werden in dieser Berechnung berücksichtigt.
Von den auf diese Weise ermittelten Gesamtkosten werden die Kosten der Entnahmestellen über „Leistungspreis Netznutzung“ und über „Messstellenbetrieb inkl. Messung“ als Grundkostenbestandteile abgezogen. Die resultierenden bereinigten Kosten für die Stromlieferung werden anschließend durch die Gesamtmenge der Stromlieferung der Entnahmestelle(n) geteilt.
Cloud 3.0:
Für Kund*innen der SENEC.Cloud 3.0 mit dem Zusatzpaket Wärme wird der spezifische Verbrauchspreis gemeinsam mit dem Basispaket berechnet.
Dabei werden alle Kosten der Entnahmestelle(n) über „Leistungspreis Netznutzung“ und über „Messstellenbetrieb inkl. Messung“ als Grundkostenbestandteile von den Gesamtkosten Ihres Cloud-Vertrags abgezogen. Die resultierenden bereinigten Kosten für die Stromlieferung werden anschließend durch die Gesamtmenge der Stromlieferung der Entnahmestelle(n) geteilt.
Eine Besonderheit bei der Berechnung besteht darin, dass bei der Ermittlung des spezifischen Verbrauchspreis für das Wärmepaket zu den Kosten aus der Stromlieferung auch der Bruttobetrag des Wärmebonus hinzugerechnet wird. Dieser ist nur für die Stromlieferung zur Wärmeerzeugung vorgesehen.