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Ich bin Vermieter und benötige die Abrechnung für meine Mieter – bis wann erhalte ich diese?
Bei der SENEC.Cloud handelt es sich um kein Mieterstrom-Produkt. Daher dient die Cloudabrechnung nicht als Grundlage für die Weiterberechnung an Mieter*innen oder andere Verbraucher*innen.
Als Mieterstromanbieter sind Sie verpflichtet, Stromlieferverträge mit Ihren Mieter*innen zu schließen, in denen die Konditionen zur Abrechnung festgehalten sind. Bitte nutzen Sie diese Konditionen zur Erstellung der Abrechnung.
Grundsätzlich müssen für die Erstellung jeder Abrechnung folgende Fakten vorab ermittelt werden:
- der genaue Abrechnungsstichtag
- das jeweilige Cloud Produkt
- handelt es sich um eine Jahresabrechnung
- liegt eine Rechnungskorrektur vor