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SENEC.Cloud grid

SENEC.Cloud Support

01.07.2024

Ich benötige meine Abrechnung für die Steuererklärung

Um Ihre Steuererklärung fertigstellen zu können, benötigen Sie die Cloud-Abrechnung nicht. Als Beleg für die eingespeiste Energiemenge wird vom Finanzamt ausschließlich die jährliche EEG-Vergütungsabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers (VNB) akzeptiert - nicht die Jahresabrechnung der SENEC.Cloud

Die Abrechnung zur SENEC.Cloud ist lediglich eine Abrechnung der Stromlieferung, nicht jedoch der Stromeinspeisung.

 

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