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Ich benötige meine Abrechnung für die Steuererklärung
Um Ihre Steuererklärung fertigstellen zu können, benötigen Sie die Cloud-Abrechnung nicht. Als Beleg für die eingespeiste Energiemenge wird vom Finanzamt ausschließlich die jährliche EEG-Vergütungsabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers (VNB) akzeptiert - nicht die Jahresabrechnung der SENEC.Cloud.
Die Abrechnung zur SENEC.Cloud ist lediglich eine Abrechnung der Stromlieferung, nicht jedoch der Stromeinspeisung.