Vorn im Bild steht ein Glas mit Geld und der Aufschrift "Förderung 2023" und im Hintergrund wird ein Elektroauto mit Strom betankt.
Dario Burghof

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Förderung für Elektroautos: Was gilt für 2023?

Bund und Automobilhersteller setzen verstärkt auf Elektromobilität. Auch für Verbraucher*innen werden emissionsarme E-Autos aufgrund ihrer vielen Vorteile immer interessanter. Noch aber sind Elektrofahrzeuge vergleichsweise hochpreisig. Entsprechend subventionieren Staat und Hersteller die Anschaffung mit dem sogenannten Umweltbonus. Dieser beträgt inklusive Innovationsprämie bis Ende 2022 immerhin bis zu 9.000 Euro. 

Wie aber sieht die Förderung für Elektroautos im Jahr 2023 aus? Die gute Nachricht: Kauf und Leasing von Elektrofahrzeugen werden weiterhin gefördert. Die Fördermittel aber sinken und beschränken sich auf reine E-Fahrzeuge. Lange Lieferzeiten und der geplante Förderdeckel verunsichern Verbraucher*innen zusätzlich. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Frage: Was gilt für die Förderung von E-Autos ab dem 01.01.2023?

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Förderung in Form von Umweltbonus und Innovationsprämie

Die wichtigste Förderung auf Bundesebene für E-Autokäufer*innen ist der sogenannte Umweltbonus. Er beinhaltet einen Zuschuss für die Anschaffung eines förderfähigen Elektrofahrzeugs. Bezahlt wird der Umweltbonus zu gleichen Teilen vom Bund und den Automobilherstellern

Im Zuge konjunktureller Corona-Maßnahmen wurde 2020 die ergänzende Innovationsprämie beschlossen. Diese verdoppelt seither den staatlichen Anteil am Umweltbonus. Der Anteil der Hersteller am Umweltbonus bleibt davon unberührt. 

 

Was ändert sich ab dem 01.01.2023 konkret?

Ab dem 01. Januar 2023 verringern sich Umweltbonus und Innovationsprämie. Die Förderung von Elektrofahrzeugen konzentriert sich zudem auf Fahrzeuge, die einen nachweislich positiven Klimaschutzeffekt aufweisen. 

Die konkreten Änderungen für Sie im Überblick:

  • Umweltbonus und Innovationsprämie nur noch für brennstoffzellen- und batteriebetriebene elektrische Fahrzeuge
     
  • Keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride (Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb)
     
  • Verringerung der maximalen Umweltbonus-Fördersumme von bisher 6.000 auf 4.500 Euro
     
  • Senkung der maximalen Innovationsprämie von bisher 3.000 auf 2.250 Euro.

 

Im Ergebnis sinkt die maximale Förderprämie (Umweltbonus und Innovationsprämie) beim Kauf eines förderfähigen Elektrofahrzeugs mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro von bisher 9.000 Euro auf 6.750 Euro. 

Bei förderfähigen E-Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro verringert sich die maximale Förderprämie von 7.500 auf 4.500 Euro. 

Die Anschaffung von Elektroautos und Hybrid-Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von mehr als 65.000 Euro wird weiterhin nicht durch den Umweltbonus gefördert. 
 

Eine junge Frau schaut sich nach ihrem neuen E-Auto um, während es mit Strom beladen wird.
Gut zu wissen:

Förderung in Form der THG-Rückvergütung

Die THG-Rückvergütung ist keine direkte Förderung, sondern eher ein Bonus für emissionsarmes Fahren – daher wissen viele E-Auto-Fahrer*innen gar nicht, dass ihnen dieser Bonus zusteht. Mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet die Bundesregierung Mineralölunternehmen, die von ihnen verursachten CO₂-Emissionen jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Erreicht ein Unternehmen dieses Ziel nicht, kann es sogenannte „Verschmutzungsrechte“ hinzukaufen – etwa von Firmen, die weniger Emissionen ausstoßen, als ihnen laut THG-Quote zusteht. Seit dem 1. Januar 2022 sind auch Privatpersonen, die ein E-Auto besitzen, berechtigt, THG-Zertifikate zu beantragen und diese zu verkaufen. Wie genau das funktioniert und wie viel Geld Sie mit der THG-Quote jedes Jahr bekommen, erfahren Sie in unserem Beitrag THG-Quote: mit dem E-Auto Geld verdienen.

Förderung für elektrische Neuwagen

Wer den Umweltbonus-Zuschuss samt Innovationsprämie erhalten möchte, sollte beim Kauf eines elektrischen Neuwagens folgendes beachten:

  1. Das elektrische Neufahrzeug ist förderfähig. Die Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Ihnen zur Prüfung eine laufend aktualisierte Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.
     
  2. Der Antrag auf Erhalt der Umweltbonusprämie kann erst nach Kauf und Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Er muss spätestens 12 Monate nach der Erstzulassung eingehen. 

 

Umweltbonus (inklusive Innovationsprämie): Zuschüsse für elektrische Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge ab dem 01.01.2023

Nettolistenpreis Bundesanteil Herstelleranteil Netto gesamt
Bis 40.000 € 4.500 € 2.250 € 6.750 €
40.000 – 65.000 € 3.000 € 1.500 € 4.500 €

            
            
Wichtig zu wissen: Die Bundesregierung plant ab dem 01.09.2023 eine Beschränkung der Förderung für Elektrofahrzeuge auf Privatpersonen. Ob auch Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren können, ist derzeit nicht geklärt. 
 

Förderung für gebrauchte Elektroautos

Generell werden auch der Kauf und das Leasing gebrauchter Elektroautos gefördert. Voraussetzung ist: Die Förderung wurde durch den Erstbesitzer noch nicht beantragt. Als Basis gelten bei der Zweitzulassung die Fördersätze für elektrische Neufahrzeuge und die BAFA-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (siehe dazu: Förderung für elektrische Neuwagen). Dabei sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Das gebrauchte Elektroauto hat maximal 15.000 km auf dem Tacho und ist höchstens zwölf Monate erstzugelassen gewesen. 
     
  2. Für die Ermittlung der Förderhöhe werden gemäß des Wertverlusts bei Gebrauchtfahrzeugen 80 % des Listenpreises von Neufahrzeugen angesetzt. Es gilt der Brutto-Preis, inklusive Sonderausstattungen sowie ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen.
     
  3. Bei der Zweitzulassung müssen Nachweise über den ursprünglichen Listenpreis in Form einer Rechnung oder eines DAT-Gutachtens erbracht werden. Diese sind durch anerkannte Kfz-Sachverständige zu bestätigen. 
     

Förderung für elektrische Leasingfahrzeuge

Auch das Leasing von neuen und gebrauchten Elektrofahrzeugen kann durch den Umweltbonus und die Innovationsprämie gefördert werden, wenn das gebrauchte Fahrzeug förderfähig ist (siehe dazu: Förderung für elektrische Neuwagen). Dabei gilt folgendes:

  1. Die Fördersumme gestaltet sich abhängig von der Laufzeit des Leasingvertrags. Die volle Förderung erhält, wer sein Elektrofahrzeug länger als 23 Monate least. Bei kürzeren Leasingverträgen reduziert sich die Fördersumme entsprechend.
     
  2. Die Mindesthaltedauer von förderfähigen Leasingfahrzeugen beträgt zwölf Monate (bei einer Leasinglaufzeit von 12 bis 23 Monaten) beziehungsweise vierundzwanzig Monate (bei einer Leasinglaufzeit von mehr als 23 Monaten). 
     
  3. Bei gebrauchten Leasingfahrzeugen sind die weiter oben benannten Förderungsparameter für elektrische Gebrauchtwagen zu beachten. 

 

Die Fördersummen für Leasing-Neufahrzeuge ab 01.01.2023 

Fahrzeugtyp Nettolisten-
preis
Leasing
-Laufzeit
Bundesanteil
(verdoppelt)
Herstelleranteil
(netto)
Gesamt
(netto)
Förderfähiges Elektroauto Bis 40.000 € 12-23 Monate 2.250 € 1.250 € 3.375 €
Förderfähiges Elektroauto Bis 40.000 € länger als
23 Monate
4.500 € 2.250 € 6.750 €
Förderfähiges Elektroauto 40.000 € bis 65.000 € 12-23 Monate 1.500 € 750 € 2.250 €
Förderfähiges Elektroauto 40.000 € bis 65.000 € länger als
23 Monate
3.000 € 1.500 € 4.500 €

                    

Für förderfähige gebrauchte Elektrofahrzeuge sind gemäß Wertverlust 80 % der o. g. Werte als Basis zu nehmen. 
 

Ein Elektroauto wartet auf die Anmeldung, während das Ladekabel noch ungenutzt daneben liegt.

Das müssen Sie vor der Antragsstellung beachten

Ganz gleich, ob Kauf oder Leasing: Über den Anspruch und die Höhe der Fördermittel aus dem Umweltbonus entscheidet nicht etwa das Abschlussdatum Ihres Leasing- oder Kaufvertrags, sondern das Datum der Fahrzeugzulassung

Das sorgt vor dem Hintergrund zunehmend langer Lieferzeiten und dem geplanten Förderdeckel durch den Bund (2,1 Milliarden Euro für 2023 und 1,3 Milliarden Euro für 2024) für erhebliche Unsicherheit. Denn zum einen gibt es gemäß der Umweltbonus-Richtlinien keinen Rechtsanspruch auf den Förderzuschuss, zum anderen können Privatpersonen und Organisationen Ihren Antrag erst nach erfolgter Zulassung stellen

Bei der Vergabe der Fördermittel gilt das „Windhundprinzip“. Das heißt, die Mittel werden in der Reihenfolge der Antragsstellungen vergeben. Im schlimmsten Fall wird Ihr Fahrzeug erst dann ausgeliefert, wenn die aktuellen Fördertöpfe bereits ausgeschöpft sind. Sie erhalten dann keinen Zuschuss für Ihr eigentlich förderfähiges Elektrofahrzeug. 

Um das zu vermeiden, setzen sich ADAC und andere Organisationen mit Nachdruck dafür ein, dass diese Antragsmodalitäten angepasst werden. Ziel ist eine Art Fördersummen-Reservierung zum Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsunterzeichnung (Kauf oder Leasing). 

Die jeweils aktuellen Richtlinien zum Umweltbonus finden Sie auf der Website des BAFA.
 

Förderantrag für Ihr Elektroauto stellen: So geht’s!

Für den Erhalt der Umweltbonus-Fördermittel samt Innovationsprämie ist einiges zu beachten. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir den Antragsprozess in aller Kürze für Sie zusammengefasst.   

  1. Informieren Sie sich zunächst über den Umweltbonus und darüber, welche Fahrzeuge förderberechtigt sind. 
     
  2. Sie kaufen oder leasen Ihr förderfähiges Elektrofahrzeug.
     
  3. Sie lassen das neue Fahrzeug auf Ihren Namen zu.
     
  4. Unter Vorlage von Kauf- bzw. Leasingvertrag und Zulassungsbescheinigung reichen Sie den Antrag auf Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.
     
  5. Das BAFA prüft Ihren Antrag und meldet sich nach einer Bearbeitungsfrist bei Ihnen zurück.

 

Ist Ihr Antrag vollständig, erhalten Sie zunächst Ihren positiven Zuwendungsbescheid und im Anschluss Ihren Umweltbonus samt Innovationsprämie. 

Ist Ihr Antrag unvollständig, meldet sich das BAFA und bittet um Nachreichung der fehlenden Unterlagen. Reichen Sie diese zeitnah nach, erhalten Sie im Anschluss den Zuwendungsbescheid und Ihre Förderprämien, solange der Fördertopf noch nicht erschöpft ist. 

Generell gilt: Haben Sie etwas Geduld. Die Antragsprüfung durch das BAFA kann bis zu drei Monate dauern. 
 

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Ist eine Kombination von Förderprogrammen möglich?

Seit November 2020 kann der Umweltbonus für Elektroautos mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. 

Warum eine Doppel- oder gar Mehrfachförderung möglich ist, liegt auf der Hand: Wird ein Elektroauto beispielsweise mit Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage aufgeladen, erzeugt es noch weniger CO2-Emissionen und ist in mehrfacher Hinsicht ein wichtiger Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität. Entsprechend können unterschiedliche Förderprogramme von Bund, Ländern, Kommunen und Gemeinden kombiniert in Anspruch genommen werden. 

Derzeit sind u.a. diese Förderprogramme für die Kombination mit dem Umweltbonus zugelassen: 

Gut zu wissen:

Wer sich ein förderfähiges Elektroauto kauft, ist für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Auch danach fallen nur 50 % der eigentlichen Kfz-Steuer an. 

Weiter Spartipps für E-Auto-Besitzer*innen

Förderfähige Elektrofahrzeuge können das E-Kennzeichen erhalten. Damit lässt sich über die Zeit Geld sparen. Denn in vielen Städten ist das Parken im öffentlichen Parkraum mit E-Kennzeichen gebührenfrei. Darüber hinaus sind Fahrzeuge mit E-Kennzeichen berechtigt, auf Parkplätzen zu parken.  

Mit einer eigenen Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach und einer Wallbox, die mit der Solaranlage verbunden ist, laden Sie Ihr Elektroauto mit selbst erzeugtem Solarstrom, sparen Stromkosten und tragen nachhaltig zum Klimaschutz bei. 

Auch für den Einbau einer hauseigenen E-Ladestation gibt es Förderprogramme. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf unserer Infoseite zu Förderprogrammen.

Wenn Sie eine Rundum-Energielösung möchten, ist SENEC.360 eine ideale Lösung. Das ganzheitliche Energiekonzept verbindet alle Komponenten einer nachhaltigen Stromversorgung: Solaranlage, Stromspeicher, Wallbox, Cloud-Lösung und Wärme greifen optimal ineinander und werden effektiv aufeinander abgestimmt.
 

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Dario Burghof

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Dario Burghof im Interview.
Autor

Produktmanager Home Charging & E-Mobility

Dario Maximilian Burghof blickt auf mehrere spannende berufliche Jahre im Bereich der Erneuerbaren Energien zurück. Nach seinem Energietechnik-Studium mit dem Schwerpunkt „Regenerative Energien“ und seinem Master in Betriebswirtschaftslehre war Dario zunächst im Projektmanagement für Wind- und Solarparks tätig. Seit 2018 widmet er sich ganz dem Thema Ladeinfrastruktur. Seit 2021 ist Dario als Produktmanager für den Bereich „Home Charging & E-Mobility“ bei der SENEC GmbH tätig.

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