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Beiträge (SENEC.Cloud 1.0 & 2.0)
Wie setzen sich meine Zahlungen für die SENEC.Cloud zusammen?
Je nach gebuchtem SENEC.Cloud Basispaket wird ein monatlicher Betrag für die Stromlieferung über die SENEC.Cloud erhoben. Haben Sie Zusatzpakete gebucht, werden auch hierfür Beiträge fällig. Eine Ausnahme ist die SENEC.Cloud to go. Hier erfolgt die Abrechnung der geladenen Strommengen über die Jahresverbrauchsabrechnung am Ende eines Kalenderjahres.
Sämtliche bereits gezahlte Beiträge werden in der Abrechnung mit den tatsächlichen Kosten Ihrer SENEC.Cloud Lieferung verrechnet. Gewöhnlich entsprechen die gezahlten Beiträge auch den anfallenden Kosten. Eine Differenz kann sich durch Mehrverbrauch oder dann ergeben, wenn die SENEC.Cloud Lieferung zum Beispiel bereits Mitte eines Monats begonnen hat, dafür aber noch kein Geld eingezogen wurde.
Weshalb zahle ich Beiträge, obwohl SENEC die Einspeisevergütung einbehält?
Im Rahmen des SENEC.Cloud Vertrages liefern wir Ihnen Strom. Dafür fallen Kosten in Form von Entgelten, Umlagen und Steuern an. Diese Kosten sind höher als unsere Einnahmen aus der Abtretung der Einspeisevergütung, daher erheben wir zusätzliche Gebühren.
Selbstverständlich erhalten Sie den Strom, den Sie im Rahmen Ihres SENEC.Cloud Paketes nicht genutzt haben, von SENEC in Form der Einspeisevergütung (Cloud Überschuss) zurück. Sie erhalten also für die an SENEC abgetretene Einspeisevergütung garantiert eine Gegenleistung - entweder in Form der Stromlieferung über die SENEC.Cloud oder als Rückerstattung der Einspeisevergütung.