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SENEC.Cloud grid

SENEC.Cloud Support

13.06.2023

Infos zur steuerlichen Behandlung der SENEC.Cloud

Durch den Betrieb einer PV-Anlage und die Erzeugung von Solarstrom werden Sie steuerlich gesehen zum/ zur Unternehmer*in. Auch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms - der sogenannte „Eigenverbrauch“ - kann steuerlich für Sie relevant sein. Wir können jedoch keine steuerliche Beratung leisten. Deshalb bitten wir Sie, sich diesbezüglich mit Ihrem*r Steuerberater*in auszutauschen.

Folgende Hinweise sind wichtig:

  1. Als Beleg für die eingespeiste Energiemenge wird vom Finanzamt ausschließlich die jährliche EEG-Vergütungsabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers (VNB) akzeptiert, nicht die Jahresabrechnung der SENEC.Cloud.
  2. Wir behandeln die erhaltenen Vergütungsbeträge aus der EEG-Vergütung „neutral“. Das heißt, es wird keine Umsatzsteuer auf die SENEC.Cloud Einspeisung ermittelt und ausgewiesen.
  3. Wenn Sie einen Gewerbebetrieb unterhalten, unterstützen wir Sie bei der Vorsteuerregelung. Die letzte Seite Ihrer SENEC-Jahresabrechnung kann Ihnen dazu als Beleg dienen.

 

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