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SENEC.Cloud grid

SENEC.Cloud Support

01.07.2024

Infos zur steuerlichen Behandlung der SENEC.Cloud

Durch den Betrieb einer PV-Anlage und die Erzeugung von Solarstrom werden Sie steuerlich gesehen zum Unternehmer bzw. zur Unternehmerin. Auch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms – der sogenannte „Eigenverbrauch“ – kann steuerlich für Sie relevant sein. Wir können jedoch keine steuerliche Beratung leisten. Deshalb bitten wir Sie, sich diesbezüglich professionellen steuerlichen Rat zu holen.  
 

Folgende Hinweise sind wichtig:  
 

  • Als Beleg für die eingespeiste Energiemenge wird vom Finanzamt ausschließlich die jährliche EEG-Vergütungsabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers (VNB) akzeptiert, nicht die Jahresabrechnung der SENEC.Cloud.  
     
  • Wir behandeln die erhaltenen Vergütungsbeträge aus der EEG-Vergütung „neutral“. Das heißt, es wird keine Umsatzsteuer auf die Einspeisung in die SENEC.Cloud ermittelt und ausgewiesen.  

 

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