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SENEC.Cloud grid

SENEC.Cloud Support

23.06.2023

Informationen zum Zusatzpaket SENEC.Cloud to go

Mit SENEC.Cloud to go können Sie Ihr Elektro- und/oder Hybrid-Fahrzeug mit Ihrem Stromguthaben aus der SENEC.Cloud versorgen – auch unterwegs, an mehr als 600.000 Ladepunkte im In- und Ausland.

Berechnungsgrundlage hierfür sind der SENEC.Cloud to go Vertrag für das Laden unterwegs sowie der jährliche Verbrauch von 1.500 kWh. Das entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von 15kWh/100 km und einem Ladeverhalten von 20 % unterwegs und 80 % zu Hause. Dazu kommt der Strom, den Sie direkt an Ihrer eigenen Wallbox zu günstigen Cloud-Konditionen laden können.

Für die Nutzung erhalten Sie eine SENEC-Ladekarte sowie einen Zugang zur EnBW AG mobility+ App, die Sie mit Ihrem SENEC-Zahlungsprofil als Zugangsmedium nutzen können. Alle Informationen zum Umfang des EnBW mobility+ Angebots (u. a. zu Standorten der Ladesäulen, Betreibern, Verfügbarkeit etc.) können auf unserer Internetseite (http://www.senec.com) sowie unter http://www.enbw.com abgerufen werden. Alternativ können Sie diese Informationen über die EnBW mobility+ App abrufen.

Wie kann ich das Zusatzpaket SENEC.Cloud to go dazu buchen?

Haftet SENEC bei Schäden durch die Beladung?

Weder SENEC noch mobility+ sind haftbar für den Fall, dass das Elektrofahrzeug wegen eines Defektes und/oder Mängeln an den verwendeten Hilfsmitteln nicht oder nicht sicher aufgeladen werden kann.

Warum funktioniert AutoCharge bei mir nicht?

AutoCharge ist leider momentan über das Zusatzpaket SENEC.Cloud to go nicht möglich. 

Wie kann ich die SENEC.Cloud to go kündigen?

Eine Kündigung des SENEC.Cloud to go Zusatzpakets ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten mit einer Frist von einem Monat möglich. Bitte schicken Sie uns Ihren Wunsch zur Kündigung über unser Kontaktformular.

Alternativ kann die Kündigung in Textform an strom@senec.com unter Angabe Ihrer Kundennummer erfolgen.

Wann fallen Blockiergebühren an? 

Blockiergebühren fallen für die Nutzung der Parkfläche an Ladepunkten ab einer Standzeit von über 4 Stunden an.

Im Falle der Berechnung einer Blockiergebühr durch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist SENEC berechtigt, diese dem Kunden ohne Aufschlag weiterzuberechnen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beträgt die Blockiergebühr 10 Cent pro zusätzliche Minute, jedoch nicht mehr als 12,00 € pro Ladevorgang. Die jeweils aktuellen Voraussetzungen für die Erhebung einer Blockiergebühr und deren Höhe kann der Kunde unter www.enbw.com/elektromonilitaet einsehen.

 

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