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SENEC.Cloud grid

SENEC.Cloud Support

01.07.2024

Erhalte ich weiterhin Einspeiseabrechnungen?

Ja, da nur die Auszahlung der Einspeisevergütung abgetreten wurde, aber nicht der Anspruch auf Zahlung. Zudem benötigen Sie die Einspeiseabrechnung auch für Meldungen an das Finanzamt.  
Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung der SENEC.Cloud finden Sie hier: Infos zur steuerlichen Behandlung der SENEC.Cloud 
 

Wie gehe ich mit der Forderung in der Einspeiseabrechnung um?

Sollte sich eine Rückforderung aus der Jahresschlussrechnung über die Einspeisung ergeben, können Verteilnetzbetreiber, welche am SEPA-Lastschriftverfahren der SENEC teilnehmen, diese automatisch vom Bankkonto der SENEC einziehen. Falls Ihre Einspeiseabrechnung eine Rückforderung enthält, ist es daher nicht notwendig, SENEC zu informieren oder uns die Einspeiseabrechnung zuzusenden.  

 

Woran kann es liegen, dass ich trotz Abtretung weiterhin die Einspeisevergütung erhalten?

Mögliche Gründe sind:  
 

  • Die Abtretung liegt nicht oder nicht vollständig vor.  
    • Am häufigsten fehlt die Marktlokations-ID und/oder das Identifikationsmerkmal. 
    • Es wurde der Vertragspartner oder die Vertragspartnerin der SENEC.Cloud anstatt des Anlagenbetreibers oder der Anlagenbetreiberin angegeben.  
    • Die Unterschrift auf der Abtretungserklärung fehlt. 

 

  • Die Abtretung wurde noch nicht durch den Verteilnetzbetreiber umgesetzt.  
    • Dem Verteilnetzbetreiber fehlen noch Daten von Ihnen (bspw. Einspeisevertrag, BNetzA-Anmeldung)  

 

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