Person vor Münzen und Glühlampe

Photovoltaik-Förderung

Alle aktuellen Förderprogramme für 2024 im Überblick

Auf einen Blick: Welche PV-Förderungen gibt es? 

Um schnell zu den Informationen zu gelangen, die für Sie am relevantesten und interessantesten sind, können Sie einfach die folgenden Sprungmarken nutzen:

 

Förderung für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und alle dazu gehörenden Komponenten bedeuten eine große Investition. In den meisten Fällen muss der Kauf einer Solaranlage finanziert werden – dafür bietet zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderkredite, die Sie ganz bequem bei Ihrer Hausbank beantragen können. Neben einer günstigen Finanzierung gibt es aber auch Zuschüsse für den Kauf und die Installation der PV-Anlage: 

Förderprogramme auf Bundesebene: 

Staatliche Förderprogramme werden vom Bund beschlossen, über die KfW ausgegeben und sind deutschlandweit verfügbar.

Direkt zu den Förderungen springen
 

Förderprogramme auf Landesebene: 

Einige Bundesländer machen zusätzliche Mittel frei, um den Kauf und die Installation von Photovoltaik im Land zu fördern. Die Förderrichtlinien sind dabei je nach Bundesland individuell

Direkt zu den Förderungen springen

Förderprogramme auf kommunaler Ebene: 

Auch einzelne Städte oder Kommunen sowie regionale Energieunternehmen fördern Photovoltaik, Stromspeicher oder E-Mobilität entweder mit Zuschüssen oder mit Rabatten auf den Kauf der Komponenten.

Direkt zu den Förderungen springen

Förderung für den Betrieb von Photovoltaikanlagen

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, erzeugt an sonnenreichen Tagen häufig mehr Strom, als im Haushalt benötigt wird. Dieser Überschuss kann im Stromspeicher gespeichert oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Das Einspeisen von umweltfreundlichem Solarstrom fördert der Bund seit 2000 im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien “ (EEG) mit der sogenannten Einspeisevergütung. Pro kWh eingespeisten Strom gibt es vom Netzbetreiber einen auf 20 Jahre festgelegten Pauschalbetrag. Dieser wird anhand des Zählerstands berechnet je nach Wunsch monatlich oder jährlich ausgezahlt. 
 

Person berührt Photovoltaikanlage
Mehr erfahren:

Thema Einspeisevergütung

Ausführliche Infos zur Einspeisevergütung sowie einen Überblick über die aktuellen Vergütungssätze gibt es auf unserer Seite Einspeisevergütung für PV-Anlagen.

Mit der wachsenden Zahl an Photovoltaikanlagen ist die Einspeisevergütung in den letzten Jahren immer weiter reduziert worden – von knapp 20 ct/kWh im Jahr 2012 auf aktuell 8,2 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp. Wie hoch die Förderung durch die Einspeisevergütung tatsächlich ist, hängt aber nicht nur von der Höhe der Einspeisevergütung ab, sondern vor allem davon, wie viel Strom Sie ins Netz einspeisen

Lange Zeit durften privat genutzte PV-Anlagen nur maximal 70 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. 2023 ist die sogenannte Einspeisebegrenzung aufgehoben worden, sodass auch mit privaten Photovoltaikanlagen theoretisch eine Volleinspeisung möglich ist. 

Da der Einspeisevergütungssatz mit 8,2 ct/kWh aber weiterhin niedrig ist, werden Photovoltaikanlagen heute eher auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt: Je mehr günstigen Solarstrom Sie selbst nutzen, desto mehr Energiekosten sparen Sie und desto schneller rentiert sich Ihre PV-Anlage.  

Förderung durch Steuervorteile für Photovoltaik

Um den Ausbau der Photovoltaik zu fördern, hat das Bundesfinanzministerium mit dem 01. Januar 2023 umfassende Steuererleichterungen für private Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Steuervorteile sollen Hausbesitzer*innen nicht nur finanziell entlasten, sondern auch bürokratische Hürden abbauen, damit sich mehr Menschen für Photovoltaik entscheiden.  

  • Wegfall der Einkommensteuer auf die Erlöse aus der Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis zu 30 kW beim Einfamilienhaus bzw. 15 kW pro Wohneinheit beim Mehrfamilienhaus ab 01. Januar 2023. Die Regelung gilt rückwirkend für das Steuerjahr 2022. Zwar müssen neue Anlagen weiterhin beim Finanzamt angemeldet werden, es gilt aber der Nullsteuersatz. 
     
  • Die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen und alle für den Betrieb notwendigen Komponenten wird ebenfalls auf Null gesetzt. Hersteller und Installateure sind verpflichtet, den Nullsteuersatz an Endkund*innen weiterzugeben – daher sparen Sie seit dem 01. Januar 2023 die Mehrwertsteuer auf Kaufpreis und Installationskosten für die Anlage
     
Die Hände von zwei Steuerberatern sind zu sehen. Eine Person schreibt in einen Ordner und die andere Person tippt auf einem Taschenrechner.
Mehr erfahren:

Thema Photovoltaik steuerfrei

Detaillierte Informationen zu den Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen ab 2023 finden Sie in unserem Beitrag Photovoltaik steuerfrei.  

Förderung der Beratung rund um Photovoltaikanlagen

Auch die Beratung rund um die Planung einer Photovoltaikanlage ist förderfähig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst mit der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ eine Vor-Ort-Beratung durch einen zertifizierten Energieberater mit 80 % des Beratungshonorars. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern.

Eine kostenlose Beratung zur Größe, Ausführung und Wirtschaftlichkeit der geplanten PV-Anlage bekommen Sie in der Regel auch bei dem Fachbetrieb, bei dem Sie ein Angebot anfordern. Eine zusätzliche Beratung durch einen Energieberater macht aber vor allem dann Sinn, wenn Sie zusätzlich energetisch sanieren möchten – wenn Sie z. B. die Fassade dämmen oder Ihr Heizungssystem austauschen möchten. Übrigens: Auch die Verbraucherzentralen bieten eine kostenlose Energieberatung für Eigenheimbesitzer*innen an. 
 

Indirekte Förderung mit dem KfW Effizienzhaus-Standard

Auch wenn Photovoltaikanlagen allein nicht mehr bezuschusst werden, können Sie indirekt eine Förderung für Ihre PV-Anlage bekommen: Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bietet die KfW Förderkredite mit 5–45 % Tilgungszuschuss  für Wohngebäude, die dem KfW-Effizienzhaus-Standard entsprechen. Das können sowohl Bestandsimmobilien sein, die energetisch saniert werden, als auch neu gebaute energieeffiziente Wohnhäuser. 

Für Häuser, die eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien haben und bei denen mindestens 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt wird, liegt der Tilgungszuschuss jeweils um 5 % höher als bei den vergleichbaren Effizienzhäusern ohne erneuerbare Energien.

SENEC.Newsletter - Alles was Sie für Ihre persönliche Energiewende wissen müssen
Newsletter auf I Pad
  • Sie möchten regelmäßig spannende Fakten und aktuelle Infos rund um Photovoltaik und Co. erhalten? Dann registrieren Sie sich für unseren SENEC.Newsletter für Interessenten und freuen Sie sich auf exklusive Inhalte und vielseitige Lesetipps.

Hier anmelden

Photovoltaik-Förderung auf Bundesebene

Grafik einer Deutschlandkarte, die von geografischen Linien durchzogen ist und auf einer Hand schwebt.

Staatliche Förderangebote für Photovoltaik gibt es sowohl als Zuschüsse als auch in Form von Krediten zur Finanzierung der PV-Anlage. Die Angebote gelten deutschlandweit – allerdings werden Photovoltaikanlagen in vielen Fällen nur noch in Kombination mit Speichern oder anderen Maßnahmen und Komponenten gefördert.

Im Folgenden listen wir die aktuellen Förderprogramme für Sie auf.   

KfW 270: Förderkredit für Strom und Wärme

Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können bei der KfW mit dem Erneuerbare Energien – Standard  KfW 270 einen zinsgünstigen Kredit für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen, Wasser- und Windkraft sowie Biogas beantragen. Die Kreditanträge werden bei der jeweiligen Hausbank gestellt und von der KfW freigegeben.
 

Gut zu wissen:

Ergänzende Förderung bei Dachsanierungen

Die BAFA-Förderung bezuschusst zwar nicht explizit PV aber sie bezuschusst eine energetische Sanierung. Bedeutet:  Wenn Sie eine Photovoltaikanlage im Zuge einer Dachsanierung bzw. Dämmung installieren möchten, können Sie zusätzliche Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Mit dem Programm „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ bezuschusst das BAFA die förderfähigen Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit bis zu 15 % bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro. 

KfW 442: Kombi-Förderung für Photovoltaik, Stromspeicher und Wallbox

Das Förderpaket KfW 442 war ab dem 26. September 2023 abrufbar und richtet sich an Hausbesitzer*innen mit Elektroauto, die eine Solaranlage mit Speicher und Wallbox neu installieren. Die Zuschüsse richten sich dabei nach der Größe bzw. Leistung der gewählten Komponenten: 

  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro
  • Stromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3000 Euro
  • Wallbox: 600 Euro pauschal
  • Wallbox für bidirektionales Laden: 1200 Euro pauschal
  • Insgesamt bis zu 10.200 Euro für eine Komplettanlage aus Photovoltaik, Speicher und Wallbox 

 

Wichtige Information:

Aufgrund der hohen Nachfrage war die Förderung nach nur einem Tag ausgeschöpft. Seit dem 27.September 2023 kann man keine Anträge mehr auf die Förderung durch KfW 442 stellen. Das Förderprogramm wurde in Inhalt und Organisation stark kritisiert und es ist unklar, ob die angekündigten 200 Mio. € wirklich in 2024 freigegeben werden.  
 

Photovoltaik-Förderung auf Länderebene

Genau wie die staatliche Förderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sind auch die Förderprogramme der Bundesländer in den vergangenen Jahren deutlich weniger geworden. Zwar machen einzelne Bundesländer hin und wieder neue Mittel für Photovoltaik frei, in der Regel sind diese Förderprogramme aufgrund der hohen Nachfrage aber schnell ausgeschöpft. Wer eine Photovoltaik-Förderung im eigenen Bundesland beantragen möchte, sollte sich daher regelmäßig informieren und den Antrag schnell stellen, sobald ein neues Programm aufgelegt wird.  
 

Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg

Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gibt es in Baden-Württemberg nicht mehr. Dafür bietet die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) mit dem Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaikzinsverbilligte Kredite für Planung, Kauf und Installation von Solaranlagen und Stromspeichern in Wohngebäuden.
 

Die Grafik zeigt die Landkarte von Baden-Württemberg mit den wichtigsten Städten.

Was wird gefördert: 

  • Kreditsummen ab 5.000 Euro 
  • Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren (die ersten 12 Monate tilgungsfrei)
  • 10 Jahre Sollzinsbindung

 

Kreditanträge können jeweils bei der lokalen Hausbank innerhalb Baden-Württembergs gestellt werden.
 

Photovoltaik-Förderung in Berlin

Mit dem Förderprogramm SolarPLUS bezuschusst die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe den Kauf und die Installation von Stromspeichern und Photovoltaikanlagen für besondere Anforderungen. 

Die Grafik zeigt die Stadtkarte von Berlin mit allen Stadtvierteln.

Was wird gefördert: 

  • Kauf und Installation von Stromspeicher mit bis zu 300 EUR je nutzbarer kWh (maximal 15.000 EUR)
  • denkmalgerechte Photovoltaik-Module, Gründach-Photovoltaik und Fassaden-Photovoltaik (Erstattung der Mehrkosten gegenüber einer Standard-Photovoltaikanlage)
  • Kauf und die Anwendung von Steckersolargeräten

 

Anträge für die Förderung mit SolarPLUS können online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.
 

Aktuell sind keine Fördermittel in Bayern verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Bayern ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Brandenburg verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Brandenburg ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Bremen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Bremen ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Hamburg verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Hamburg ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Hessen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Hessen ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Niedersachsen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Niedersachsen ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Nordrhein-Westfalen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Rheinland-Pfalz verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Rheinland-Pfalz ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Saarland verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Saarland ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Sachsen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Sachsen ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Sachsen-Anhalt verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Sachsen-Anhalt ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Schleswig-Holstein verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein ist derzeit nicht möglich.

Aktuell sind keine Fördermittel in Thüringen verfügbar. Ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Thüringen ist derzeit nicht möglich.

Photovoltaik-Förderung auf kommunaler Ebene

Immer mehr Städte und Kommunen bieten eigenen Förderprogramme für Photovoltaik, Stromspeicher oder E-Mobilität an. Genau wie die Förderung auf Länderebene unterscheiden sich die Programme deutlich in den Voraussetzungen und in der Höhe der Förderung.

Nutzen Sie gern die alphabetisch sortierten Sprungmarken, um per Klick mehr Informationen zu den PV-Förderungen der aufgelisteten Städte und Kommunen zu bekommen.  
 

Blick auf Hannover.

Photovoltaik-Förderung im Raum Hannover

In Hannover und den umliegenden Gemeinden werden Photovoltaikanlagen ab 2 kWp installierter Leistung mit 100 Euro pro kWp gefördert (max. 3.000 Euro). Auch für Fassaden- und Gründach-Photovoltaik gibt es Zuschüsse: 

  • 300 Euro pro kWp für Fassaden-Photovoltaikanlagen (maximal 9.000 Euro)
  • 200 Euro pro kWp für Gründach-Photovoltaikanlagen (maximal 6.000 Euro)

 

Den Antrag auf Förderung gibt es online auf der Website des Programms proklima Hannover.  
 

Bilder der Altstadt von Münster.

Photovoltaik-Förderung in Münster

Im Rahmen des städtischen Förderprogramms Klimafreundliche Wohngebäude bezuschusst die Stadt Münster unter anderem Photovoltaikanlagen, die an Fassaden, auf Gründächern oder auf Mehrfamilienhäusern installiert werden. Pro installierter kWp Anlagenleistung gibt es 300 Euro, Förderanträge können online auf der Seite der Stadt Münster gestellt werden.
 

Blick auf Schloss Sanssouci in Potsdam bei blauem Himmel.

Photovoltaik-Förderung in Potsdam

Potsdam bezuschusst Kauf und Installation von Photovoltaik-Dachanlagen und -Fassadenanlagen mit 200 Euro pro installierter kWp Anlagenleistung (maximal 1.200 Euro). Voraussetzung für die Förderung ist eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater. Den Förderantrag können Sie auf der Serviceseite der Stadt Potsdam herunterladen, ausfüllen und mit den erforderlichen Nachweisen per Mail einreichen. 
 

Blick auf die Skyline von Bonn.

Photovoltaik-Förderung in Bonn

Die Stadt Bonn unterstützt Solar-Dachanlagen mit 100 Euro pro kWp unter der Voraussetzung, dass die gesamte Dachfläche mit Photovoltaik belegt wird. Auch weitere besondere Photovoltaik-Anlagen erhalten Zuschüsse: 

  • Photovoltaik auf Wohngebäuden ab vier Wohneinheiten
  • Photovoltaik im geförderten Wohnungsbau
  • Fassaden-Photovoltaik 
  • Photovoltaik auf Gründächern

Beantragen kann man die Förderung auf der Antragsseite der Stadt Bonn. Bitte beachten Sie, dass Sie ein aktuelles Angebot eines Installationsbetriebs für Ihr PV-Projekt zusammen mit dem Förderantrag einreichen müssen. 
 

Der Hafen von Düsseldorf bei romantischem Abendlicht.

Photovoltaik-Förderung in Düsseldorf

Düsseldorf bezuschusst mit dem Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ Solaranlagen bis 30 kWp sowie Batteriespeicher. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anlagengröße: 

  • 300 Euro pro kWp für Anlagen bis 10 kWp
  • 3.000 Euro pauschal plus 200 Euro pro kWp für Anlagen von 11–30 kWp
    Maximal können Sie Zuschüsse in Höhe von 10.000 Euro erhalten.

Zusätzlich fördert die Stadt Düsseldorf Lithium-Ionen-Stromspeicher mit 250 Euro pro kWh Speicherkapazität. In die Förderung eingeschlossen ist auch die Installation eines intelligenten Messsystems. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Photovoltaikanlage maximal 50 % der erzeugten Energie ins Netz einspeist. 
 

Blick auf den Dom von Köln vom Rhein aus bei Abendlicht.

Photovoltaik-Förderung in Köln

Mit dem Förderprogramm Gebäudesanierung und erneuerbare Energien bietet die Stadt Köln hohe Zuschüsse für fachgerecht installierte Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Die Fördersummen betragen: 

  • 250 Euro pro installiertem kWp für Photovoltaikanlagen bis 50 kWp
  • 150 Euro pro kWh Speicherkapazität für Stromspeicher in Kombination mit einer Solaranlage

Maximal können die Antragsteller*innen 30.000 Euro Zuschüsse bzw. 60 % der Investitionskosten erhalten. Den Antrag können Sie online auf der Seite der Stadt Köln stellen. 
 

Blick auf die Skyline von Essen.

Photovoltaik-Förderung in Essen

Essen bezuschusst mit dem „Förderprogramm für Photovoltaik- und Solaranlagen“ den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Leistung der PV-Anlage: 

  • 500 Euro für Anlagen mit 1–2 kWp Leistung 
  • 750 Euro für Anlagen bis 5 kWp Leistung
  • 1.000 Euro für Anlagen bis 10 kWp Leistung
  • 100 Euro pro kWp für Anlagen über 10–40 kWp Leistung 
  • 4.000 Euro für Anlagen mit mehr als 40 kWp Leistung 

Mehr zu den Richtlinien und den Online-Antrag gibt es auf der Antragsseite der Stadt Essen.
 

Blick auf die Innenstadt von Mannheim.

Photovoltaik-Förderung in Mannheim

In Baden-Württemberg gilt seit 2022 bzw. 2023 eine allgemeine Solarpflicht für Neubauten und sanierte Dächer. Die Stadt Mannheim bezuschusst alle Photovoltaikanlagen, die nicht unter diese Solarpflicht fallen – die also freiwillig installiert werden – mit 100 Euro pro installiertem kWp Leistung (maximal 1.000 Euro).

Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Premiumförderung für Photovoltaikanlagen, die bestimmte Anforderungen erfüllen: 

  • 60 Euro pro kWp für Photovoltaikanlagen (mind. 15 kWp), die die gesamte Dachfläche belegen (maximal 2.400 Euro) 
  • 200 Euro pro kWp für Fassaden-PV-Anlagen (maximal 3.000 Euro)
  • 250 Euro pro kWp für Gründach-Photovoltaik (maximal 3.750 Euro)
  • 300 Euro pro kWp für Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden (maximal 4.500 Euro)

Alle Informationen zum Programm „Solarbonus“ und den Förderantrag finden Sie auf der Informationsseite der Klimaschutzagentur Mannheim
 

Theater mit Springbrunnen in Wiesbaden.

Photovoltaik-Förderung in Wiesbaden

In Wiesbaden werden sowohl Photovoltaikanlagen allein als auch die Kombination aus PV-Anlage und Stromspeicher mit pauschalen Beträgen gefördert. Die Zuschüsse staffeln sich wie folgt:

Photovoltaikanlagen: 

  • 300 Euro bis 3 kWp Anlagenleistung
  • 400 Euro bis 6 kWp Anlagenleistung
  • 500 Euro für Anlagen größer als 6 kWp Anlagenleistung

Stromspeicher: 

  • 300 Euro für Speicher mit bis zu 3 kWh Speicherkapazität
  • 400 Euro für Speicher mit bis zu 6 kWh Speicherkapazität 
  • 500 Euro für Speicher mit mehr als 6 kWh Speicherkapazität.

Ist im Zuge der Installationsarbeiten ein Umbau des Zählerkastens erforderlich, wird dies ebenfalls pauschal mit 250 Euro bezuschusst. Anträge können auf der Website der Klimaschutzagentur Wiesbaden heruntergeladen werden. 
 

Innenstadt von Darmstadt.

Photovoltaik-Förderung in Darmstadt

Darmstadt fördert den Kauf und die Installation von Dach- und Fassadenphotovoltaik sowie Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Der Zuschuss beträgt 200 Euro pro kWp (maximal 6.000 Euro). Den Antrag auf Förderung können Sie online auf der Antragsseite der Stadt Darmstadt stellen, sobald Ihnen ein Angebot eines Installationsbetriebs vorliegt. 
 

Stuttgart von oben bei Sonnenuntergang.

Photovoltaik-Förderung in Stuttgart

Die Stadt Stuttgart bietet mit der Solaroffensive Stuttgart ein kommunales Förderprogramm für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen sowie für bauliche Maßnahmen und die Vorbereitung. Insgesamt fördert die Stadt 50 % der förderfähigen Ausgaben pro kWp Photovoltaikleistung. Für Dachanlagen liegt der maximale Förderbetrag bei 350 Euro, für Fassaden- und Grünflächenanlagen bei 450 Euro. Zudem gibt es weitere Zuschüsse: 

  • 300 Euro pro kWh Ladekapazität für Stromspeicher, die zusammen mit der PV-Anlage installiert werden
  • 1.000 Euro für Kauf und Installation einer Wallbox

Die Anträge für die PV-Förderung kann man nach einer Registrierung auf der Serviceseite Stuttgart herunterladen.
 

Blick auf die Altstadt von Erlangen.

Photovoltaik-Förderung in Erlangen

Erlangen fördert Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für Privatpersonen und Unternehmen. Die Zuschüsse gibt es nicht nur für neu installierte PV-Anlagen, sondern auch für Erweiterungen bestehender Anlagen. Folgende Förderungen gibt es: 

  • 150 Euro pro kWp für PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung (maximal 4.500 Euro)
  • 150 Euro pro kWh Speicherkapazität für Stromspeicher (maximal 1.050 Euro)

Photovoltaikanlagen mit mehr als 30 kWp Leistung werden mit 75 Euro pro kWp gefördert (maximal 5.250 Euro).
Alle Infos zu den Förderrichtlinien sowie den Förderantrag finden Sie auf der Website der Stadt Erlangen
 

Blick auf die Innenstadt von München bei Abendlicht.

Photovoltaik-Förderung in München

München fördert im Rahmen des Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) seit 2022 unter anderem Photovoltaik-Dachanlagen und -Steckeranlagen sowie Solarthermie und Wärmepumpen. Bezuschusst werden nur solche Anlagen, die nicht unter die Solarpflicht für Neubauten von Nicht-Wohngebäuden fallen. Für Photovoltaikanlagen gelten folgende Richtlinien: 

  • 282 Euro pro kWp Anlagenleistung
  • 47 Euro Zuschlag pro kWp Anlagenleistung für Glas-Glas-Module
  • 94 Euro Zuschlag pro kWp Anlagenleistung für Gründach-Anlagen
  • 376 Euro pro kWp Anlagenleistung für Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern und dachintegrierte Anlagen
     

Anträge auf Förderung können online im Antragsportal der Stadt München gestellt werden. 
 

Blick auf die Innenstadt von Freiburg im Breisgau.

Photovoltaik-Förderung in Freiburg

In Freiburg gibt es das Förderprogramm „Klimafreundlich wohnen“, das aus drei Bausteinen besteht: Dämmung der Gebäudehülle, energieeffiziente Heizung und Lüftung sowie erneuerbare Stromerzeugung. Im Rahmen dieses Programms bezuschusst die Stadt Stromspeicher, die in Kombination mit einer PV-Anlage (mind. 1,25 kWp) installiert werden, mit 150 Euro pro kWh Speicherkapazität (max. 1.500 Euro).

Ist die Solaranlage groß genug, dass Hausbesitzer*innen ihre Wärmeversorgung zu mindestens 15 % mit Solarstrom decken können, können sie darüber hinaus einen Zuschuss von 150 Euro pro kWp Anlagenleistung einfordern (max. 1.500 Euro). Die Förderrichtlinie und den Antrag finden Sie auf der Antragsseite der Stadt Freiburg
 

Blick auf Tübingen.

Photovoltaik-Förderung in Tübingen

Die Stadt Tübingen fördert die Installation von Photovoltaik-Dachanlagen mit pauschalen Zuschüssen: 

  • 1.500 Euro für PV-Anlagen mit 1–5 kWp installierter Leistung 
  • 2.250 Euro für PV-Anlagen mit  6–10 kWp installierter Leistung
  • 3.000 Euro für PV-Anlagen mit mehr als 10 kWp Anlagenleistung 

Einen zusätzlichen Bonus gibt es für Anlagen, die auf Norddächern installiert werden. Auch für das Nachrüsten einer bestehenden Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher gibt es von der Stadt 250 Euro kWh pro kWh Speicherkapazität dazu. Anträge können auf der Förderseite der Stadt Tübingen heruntergeladen werden.
 

Die Altstadt von Regensburg.

Photovoltaik-Förderung in Regensburg

Regensburg fördert die Installation neuer Photovoltaikanlagen mit 100 Euro pro kWp Anlagenleistung (maximal 1.500 Euro). Zudem gibt es pauschal 200 Euro Zuschlag für PV-Anlagen, die an Fassaden, auf Gründächern oder auf denkmalgeschützten Gebäuden installiert werden. Die Anträge können auf der Förderseite der Stadt Regensburg heruntergeladen werden. 
 

Die Altstadt von Ulm.

Photovoltaik-Förderung in Ulm

In Ulm werden Photovoltaik-Dachanlagen und Fassadenanlagen mit einer Leistung von 2–100 kWp mit 75 Euro pro kWp Anlagenleistung bezuschusst. Den Förderantrag können Sie auf der Serviceseite der Stadt Ulm herunterladen. 
 

Förderung in Österreich und der Schweiz

Auch in unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz werden Photovoltaik, Stromspeicher und andere Erneuerbare-Energien-Technologien gefördert.

Photovoltaik-Förderung in Österreich

Auch in Österreich gibt es staatliche und regionale Förderprogramme. Im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat die österreichische Bundesregierung 2023 bisher drei sogenannte Fördercalls ausgerufen, bei denen Antragsteller*innen innerhalb eines festgelegten Zeitraums Tickets für eine Photovoltaik-Förderung ziehen konnten. 

  1. Antragsteller*innen ziehen ein Ticket bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG  (OeMAG)
  2. Ist ein Ticket gezogen, kann der Antrag auf Förderung beim OeMAG gestellt werden.
  3. Antragsteller*innen enthalten die Förderung entweder aus dem 1. Fördertopf der OeMAG oder
  4. der Antrag wird automatisch an den Klimafonds weitergeleitet, der Förderungen in gleicher Höhe auszahlt.

 

Vom 9. bis 23. Oktober 2023 fand der vierte Fördercall statt. Haben Antragsteller*innen ein Ticket gezogen, können sie je nach Förderkategorie zwischen 140 Euro (Kategorie D) bis 285 Euro (Kategorie A) pro kWp Anlagenleistung erhalten. Stromspeicher in Kombination mit der PV-Anlage werden mit 200 Euro pro kWh Ladekapazität gefördert (maximal 50 kWh).

Eine Besonderheit in Österreich ist, dass Privatpersonen die Förderung auch nach Beginn der Installation beantragen können. Allerdings muss der Antrag vollständig eingereicht werden, bevor die Anlage in Betrieb genommen wird. 

 

Photovoltaik-Förderung in der Schweiz

Privathaushalte oder Unternehmen in der Schweiz, die in Photovoltaik investieren, können sich über satte Zuschüsse freuen: Bis zu 30 % der Investitionskosten werden durch den Bund gefördert. Die sogenannte feste Einmalvergütung wird sowohl für Kleinanlagen (KLEIV) bis 100 kWp als auch für Großanlagen (GREIV) über 100 kWp Anlagenleistung ausgezahlt.

Für die KLEIV gelten folgende Förderhöhen: 

  • Photovoltaik-Aufdachanlagen bis 30 kWp: 400 CHF pro kWp Anlagenleistung (maximal 30 % der Investitionskosten) 
  • Photovoltaik-Aufdachanlagen über 30 kWp: 300 CHF pro kWp Anlagenleistung (maximal 30 % der Investitionskosten)
  • integrierte PV-Anlagen wie Fassaden-Photovoltaik oder Indach-Photovoltaik ab 6 kWp: 440 CHF pro kWp Anlagenleistung
  • kleine Photovoltaikanlagen von 2 – 5 kWp erhalten zusätzlich einen Grundbeitrag von 200 CHF

 

Anders als in Deutschland ist es für die KLEIV egal, ob die private Photovoltaikanlage ans Netz angeschlossen ist oder ob sie als Insellösung betrieben wird – die Einmalvergütung gibt es in jedem Fall. Zudem kann der Investitionszuschuss erst beantragt werden, wenn die Anlage bereits in Betrieb genommen wurde. Daher müssen mit dem Antrag auf Photovoltaik-Förderung  auch das Abnahmeprotokoll des Installationsbetriebs sowie eine Beglaubigung durch den Netzbetreiber oder den Installationsbetrieb als Nachweis eingereicht werden. 
 

PV mit Speicher: Welche Förderungen gibt es für Stromspeicher?

Bei vielen regionalen und kommunalen Förderprogrammen ist die Förderung für Photovoltaikanlagen heute nur in Kombination mit einem Stromspeicher möglich – oder es wird nur der Speicher selbst gefördert, wie bei der Berliner Förderrichtlinie SolarPLUS. Damit soll erreicht werden, dass private Anlagenbetreiber*innen mehr Solarstrom selbst nutzen können. Zudem reduziert sich die Netzbelastung an sonnenreichen Tagen, wenn der privat erzeugte Solarstrom eher in den Heimspeicher fließt als ins öffentliche Netz.

Insgesamt unterscheiden sich die Förderrichtlinien je nach Bundesland, Stadt oder Kommune deutlich. Einige Kommunen bezuschussen Photovoltaik und Stromspeicher unabhängig voneinander. Diese Lösung ist vor allem für Hausbesitzer*innen interessant, die ihre bestehende PV-Anlage mit einem Speicher nachrüsten möchten. Auch den Förderkredit KfW 270 können Sie für einen Stromspeicher beantragen, wenn Sie die Photovoltaikanlage schon auf dem Dach haben. 
 

Haus mit SENEC.360 Produkten

Alle Fördermöglichkeiten rund um Ihre Photovoltaikanlage ausschöpfen!

Die Förderangebote für Photovoltaik, Stromspeicher und weitere, damit verbundene Erneuerbare-Energien-Technologien in Deutschland sind vielfältig und nicht immer leicht zu durchschauen. Daher sollten Sie sich bei der Planung Ihrer Photovoltaikanlage ausführlich zu den Förderrichtlinien in Ihrer Region informieren, um alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können. Überlegen Sie auch, ob es sich lohnt, in weitere Technologien zu investiere. So gibt es zum Beispiel vielerorts Förderungen für private Wallboxen in Kombination mit Photovoltaik. Fragen Sie auch den Installationsbetrieb, bei dem Sie Ihr Angebot einholen – die Fachleute kennen sich mit den bundesweiten und regionalen Fördermöglichkeiten meist gut aus. 
 

PV und Wärmepumpe: Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpenheizungen?

Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpenheizung verbinden möchten, sparen Sie nicht nur langfristig Energiekosten. Sie können auch bei der Investition sparen, indem Sie die Wärmepumpen-Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen:

  • 25 % Wärmepumpen-Förderung vom BAFA, maximal 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr 
  • 5 % Bonus für besondere Effizienz der Anlage (Erschließung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle)
  • 5 % Bonus für natürliche Kältemittel (nicht mit dem Effizienz-Bonus kombinierbar) 
  • 10 % Heizungstausch-Bonus vom BAFA

Damit ist insgesamt eine Förderung in Höhe von 40 % für die Wärmepumpe möglich. 
 

Ein Berater erklärt zwei Damen die Förderungen und Zuschüsse für Wärmepumpen direkt vor einem Gerät.

Sie möchten mehr Infos zum Thema Wärmepumpen-Förderung?

Ausführliche Infos zur Wärmepumpen-Förderung und zur Antragstellung finden Sie in unserem Beitrag Förderung Wärmepumpe

Wärmepumpenheizung der neuesten Generation vor einer Hauswand.

Thema Wärmepumpenheizung: Vorteile, Nachteile, Kosten?

Ab wann lohnt sich der Heizungstausch? Welche verschiedenen Wärmepumpen-Arten gibt es? Und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? 

Das erfahren Sie in unserem Beitrag Wärmepumpenheizung: Vorteile, Nachteile und Kosten auf einen Blick

Förderung beantragen: Was muss ich beachten?

4 wichtige Tipps für Ihren Photovoltaik-Förderantrag

Drei Personen sitzen bei einem Beratungsgespräch. Es sind nur die Hände auf dem Tisch zu sehen. Dazwischen liegen Ausdrucke, Formulare und ein offener Laptop.

Tipp 1

Lesen Sie sich die Förderrichtlinie genau durch und lassen Sie sich ggf. von Experten zu den Anforderungen beraten.
 

Ein Ziffernblatt von einer analogen Uhr mit dem Schriftzug Bearbeitungszeit.

Tipp 2

Achten Sie auf die Bearbeitungszeit: Durch die hohe Nachfrage kann es mehrere Monate dauern, bis Sie Ihre Förderzusage erhalten.

Zwei Hände zählen Geld und legen es auf den Tisch.

Tipp 3

Achten Sie auf die Auszahlungsmodalitäten: In vielen Fällen wird die Fördersumme erst ausgezahlt, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage installiert haben und die entsprechenden Rechnungen vorweisen können. 

Ein Finger tippt auf der Tastatur auf eine Taste mit der Aufschrift Förderprogramme.

Tipp 4

Prüfen Sie, ob Sie von mehreren Förderungen gleichzeitig profitieren können. So lässt sich z. B. der Solarkredit KfW 270 mit vielen regionalen Förderprogrammen kombinieren. 

SENEC.Newsletter - Alles was Sie für Ihre persönliche Energiewende wissen müssen
Newsletter auf I Pad
  • Sie möchten regelmäßig spannende Fakten und aktuelle Infos rund um Photovoltaik und Co. erhalten? Dann registrieren Sie sich für unseren SENEC.Newsletter für Interessenten und freuen Sie sich auf exklusive Inhalte und vielseitige Lesetipps.

Hier anmelden