Person berührt Photovoltaikanlage

Einspeisevergütung für PV-Strom

Lohnt sich das Einspeisen 2024 noch?

Wenn Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage eigenen Solarstrom erzeugen, dann können Sie diesen ins öffentliche Netz einspeisen, wenn Sie ihn selbst nicht benötigen. Sie bekommen dafür eine staatliche Vergütung – die Einspeisevergütung

Die Höhe der Einspeisevergütung ist allerdings im Laufe der Jahre immer weiter gesunken. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie hoch die Einspeisevergütung 2024 ist und ob sich das Einspeisen für Sie noch lohnt. Außerdem geben wir zusätzlich alle wichtigen Informationen rund um die Einspeisevergütung. Nutzen Sie gern unser Inhaltsverzeichnis mit Sprungmarken. 

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung, mit der die Bundesregierung die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Windkraft, Biomasse etc. fördert. Den rechtlichen Rahmen für die Einspeisevergütung bietet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Einspeisevergütung wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Solaranlage 20 Jahre lang als fester Betrag ausgezahlt.

Seit der Einführung im Jahr 2000 ist die Einspeisevergütung deutlich gesunken, von anfänglich 50 ct/kWh auf aktuell 8,11 ct/kWh für Anlagen bis 10kWp. Daher ist für private PV-Anlagenbetreiber ein hoher PV-Eigenverbrauch heute in vielen Fällen wirtschaftlicher als das Einspeisen
 

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung für Solarstrom

Bis auf eine minimale Anhebung im Jahr 2023 ist die Einspeisevergütung seit dem Inkrafttreten des EEG kontinuierlich gesunken. Die aktuellen Vergütungssätze gelten dabei jeweils für die PV-Anlagen, die im entsprechenden Zeitraum bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Ab dem Datum der Anmeldung erhalten die Betreiber*innen 20 Jahre lang den gleichen Einspeisebetrag, unabhängig von der allgemeinen Entwicklung der Einspeisevergütung.

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich aber nicht nur nach dem Datum der Inbetriebnahme, sondern auch nach der Anlagengröße. Zudem gibt es unterschiedliche Vergütungssätze für Anlagen, die den gesamten PV-Ertrag einspeisen (Volleinspeisung) und Anlagen, die nur den überschüssigen Strom einspeisen, nachdem der Haushalt mit Solarstrom versorgt ist (Teileinspeisung/Überschusseinspeisung): 
 

Einspeisevergütung 2024 – aktuelle Vergütungssätze

Zeitraum bis 10 kWp 
Überschuss-
einspeisung
bis 10 kWp 
Volleinspeisung
bis 40 kWp
Überschuss-
einspeisung
bis 40 kWp
Volleinspeisung
2023 8,2 ct/kWh 13,0 ct/kWh 7,2 ct/kWh 10,9 ct/kWh
ab Februar 
2024
8,1 ct/kWh 12,9 ct/kWh 7,1 ct/kWh 10,8 ct/kWh
ab August
2024
8,0 ct/kWh 12,8 ct/kWh 7,0 ct/kWh 10,7 ct/kWh
ab Februar 2025 7,9 ct/kWh 12,7 ct/kWh 6,9 ct/kWh 10,6 ct/kWh
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Höhe der Einspeisevergütung von 2012 bis 2025 in einem Balkendiagramm.

Entwicklung der Einspeisevergütung im Überblick

Das Diagramm illustriert den schrittweisen Rückgang der Einspeisevergütung. Die rosafarbenen und blauen Balken zeigen Ihnen die Vergütungssätze für die Volleinspeisung und die Teileinspeisung bis 10 kWp bis Februar 2025.   

Lange warten lohnt sich nicht!

Wie Sie im Diagramm oben sehen, ist 2023 die Einspeisevergütung erstmals seit dem Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 leicht angehoben worden, um neue Anreize für die Investition in Photovoltaik zu schaffen. Zudem werden seit 2023 erstmals höhere Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen gezahlt, die ihren gesamten PV-Ertrag ins Netz einspeisen. 

Ab 2024 wird die Einspeisevergütung kontinuierlich reduziert: geplant ist eine halbjährliche Absenkung um 1 %. Wer sich für eine Photovoltaikanlage interessiert, sollte also schnell reagieren. Zwar geht die Absenkung der Einspeisevergütung in sehr kleinen Schritten voran, bei größeren PV-Anlagen und hohen Einspeisemengen können 1 oder 2 Prozent übers Jahr gerechnet aber schon einen Unterschied machen. 
 

Wer bekommt die Einspeisevergütung? Und wie lange?

Nach dem EEG gilt: Jede PV-Anlage, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, darf Strom einspeisen und erhält dafür 20 Jahre lang die Einspeisevergütung.

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Anlage vom örtlichen Netzbetreiber genehmigt wurde und innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet wird. Die Bundesnetzagentur dokumentiert die Betriebsdaten jeder Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister, um präzise Aussagen zur Photovoltaikleistung, zu den Einspeisemengen und zur Netzauslastung in Deutschland treffen zu können. 

Alles Wissenswerte rund um die Anmeldung Ihrer PV-Anlage erfahren Sie in unserem Beitrag PV-Anlage anmelden mit Checkliste . 
 

Ein Mann unterschreibt die Anmeldung seiner PV-Anlage, während ihm ein Installateur gegenübersteht.
Gut zu wissen:

Was muss ich bei der Anmeldung meiner PV-Anlage beachten?

Alles Wissenswerte rund um die Anmeldung Ihrer PV-Anlage und eine Checkliste finden Sie in unserem Beitrag zum Thema PV-Anlage anmelden

Ein Balkon mit zwei großen Solarpanels an der Vorderseite, um Strom für den Privatgebrauch zu erzeugen.

Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke? 

Theoretisch kann man auch für Balkonkraftwerke oder Steckersolargeräte die Einspeisevergütung erhalten, wenn die Anlage ans öffentliche Netz angeschlossen und im Marktstammdatenregister registriert ist. In der Praxis ist das aber nicht sinnvoll: Zum einen ist die Wechselrichterleistung  von Balkonkraftwerken auf 600 W beschränkt. Daher erzeugen sie in der Regel keine Überschüsse, sondern decken lediglich einen Teil des Haushaltstrombedarfs. Zum anderen müssten die Mini-Solaranlagen mit einem Zweirichtungszähler ausgestattet werden, um sowohl die Stromerzeugung als auch die Einspeisemenge messen zu können. Mit rund 40 Euro Anschaffungskosten plus Installationskosten überschreiten die Kosten für den Zähler aber die zu erwartenden jährlichen Erträge aus der Einspeisevergütung bei weitem.
 

Wie lange wird die Einspeisevergütung ausgezahlt? 

Die Einspeisevergütung wird ab dem Datum der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage 20 Jahre lang ausgezahlt. Die 20-Jahres-Frist startet übrigens erst nach Ablauf des ersten Betriebsjahres – erst jetzt weiß der Netzbetreiber, wie viele Überschüsse Ihre Anlage im Jahr einspeist und kann einen monatlichen Abschlag berechnen.

Die monatlichen Abschläge werden jeweils zum Ende eines Jahres für das kommende Jahr festgelegt. Zudem werden die gezahlten Abschläge des vergangenen Jahres mit der tatsächlichen Einspeisemenge verglichen. Waren die monatlichen Abschläge zu hoch, fordert der Netzbetreiber die zu viel gezahlte Einspeisevergütung anteilig zurück. Waren sie zu niedrig, leistet der Netzbetreiber eine Nachzahlung. 
 

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Wirtschaftliche und steuerliche Aspekte der Einspeisevergütung

Wenn Sie Ihren selbst erzeugten Strom einspeisen und dafür die Einspeisevergütung erhalten, werden Sie steuerlich gesehen zum Unternehmer bzw. zur Unternehmerin. Grundsätzlich sind Ihre Einnahmen aus der Einspeisevergütung daher umsatzsteuerpflichtig. Bis zum Jahr 2022 mussten diese tatsächlich versteuert werden. Seit Januar 2023 sind private Photovoltaikanlagen allerdings von der Umsatzsteuer befreit. Zwar müssen Sie Ihre Anlage nach wie vor beim Finanzamt anmelden, der Steuersatz wurde aber auf Null gesetzt. Wer heute eine PV-Anlage installiert, muss also weder ein Gewerbe anmelden, noch muss die Einspeisevergütung in der Steuererklärung ausgewiesen werden. 
 

Die Hände von zwei Steuerberatern sind zu sehen. Eine Person schreibt in einen Ordner und die andere Person tippt auf einem Taschenrechner.

Lesetipp: Steuern und PV

Mehr zu den Steuerregelungen für Photovoltaikanlagen erfahren Sie in unserem Beitrag Photovoltaik steuerfrei.

Kann man mit der Einspeisevergütung Gewinn machen? 

Einen Gewinn erzielen Sie mit dem Einspeisen von Solarstrom im Grunde immer dann, wenn die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde höher ist als der durchschnittliche Netzstrompreis. Liegt die Einspeisevergütung dagegen unter dem Netzstrompreis, ist es wirtschaftlicher, den Solarstrom selbst zu nutzen, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen.

Unsere Übersicht listet die Gewinne auf, die man mit einer 7-kWp-Anlage in den Jahren 2004, 2014 und 2024 erzielen konnte, und vergleicht sie mit dem jeweiligen Netzstrompreis (Quelle Wikipedia). 
 

Gewinne 2004:

7 kWp = 7.000 kWh
Jahresertrag
Einspeisevergütung 
2004
Durchschnittlicher
Strompreis 2004
  57,40 ct/kWh 18 ct/kWh
Einspeisung ohne
Speicher (ca. 70 % = 
4.900 kWh)
2812,60 Euro 882 Euro
Einspeisung mit
Speicher (ca. 50 % =
3.500 kWh)
2009 Euro 630 Euro

 

Gewinne 2014:

7 kWp = 7.000 kWh
Jahresertrag
Einspeisevergütung 
2014
Durchschnittlicher
Strompreis 2014
  12,88 ct/kWh 29,1 ct/kWh
Einspeisung ohne
Speicher (ca. 70 % = 
4.900 kWh)
632,10 Euro 1309,50 Euro
Einspeisung mit
Speicher (ca. 50 % =
3.500 kWh)
451,50 Euro 1018,50 Euro

 

Gewinne 2024:

7 kWp = 7.000 kWh
Jahresertrag
Einspeisevergütung 
2024
Durchschnittlicher
Strompreis 2024
  8,1 ct/kWh 27,9 ct/kWh
Einspeisung ohne
Speicher (ca. 70 % = 
4.900 kWh)
364,50 Euro 1255,50 Euro
Einspeisung mit
Speicher (ca. 50 % =
3.500 kWh)
283,50 Euro 976,50 Euro

 

Vor 20 Jahren konnte man mit der Einspeisevergütung trotz Umsatzsteuer noch deutliche Gewinne erzielen. Durch die schrittweise Absenkung der Einspeisevergütung bei gleichzeitig steigenden Strompreisen lohnt sich das Einspeisen heute finanziell nicht mehr. Stattdessen sind Photovoltaikanlagen am wirtschaftlichsten, wenn sie auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch ausgelegt sind. 

Was passiert nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung?

Nach 20 Jahren gelten private Dachanlagen als „ausgefördert“. Ab diesem Zeitpunkt ist der Netzbetreiber nicht mehr verpflichtet, den eingespeisten Solarstrom anzunehmen. Moderne Solaranlagen erzeugen allerdings meist auch nach 20 Jahren noch zuverlässig Strom. Wenn Ihre Anlage aus der Einspeisevergütung fällt, haben Sie daher drei Möglichkeiten: 
 

Ein Besitzer einer Solaranlage rechnet mit Taschenrechner Preise aus, während im Hintergrund seine Solaranlage zu sehen ist.
Möglichkeit 1:

Solarstrom weiter an den Netzbetreiber verkaufen

In vielen Fällen können Sie Ihren Solarstrom auch nach Ende der Einspeisevergütung ins Netz einspeisen. Der Netzbetreiber zahlt dafür eine Vergütung des jeweiligen „Jahresmarktwert Solar“. Das ist der durchschnittliche Wert, den eine Kilowattstunde Solarstrom übers Jahr gesehen an der Strombörse erzielt hat. 2023 lag der Jahresmarktwert Solar bei 7,2 ct/kWh.
 

Im Vordergrund ist eine Solaranlage und im Hintergrund ist ein öffentlicher Hochspannungsmast und am Horizont ist der Sonnenaufgang zu sehen.
Möglichkeit 2:

PV-Strom direkt vermarkten

Die Möglichkeit der PV-Direktvermarktung gab es lange nur für gewerbliche Photovoltaikbetreiber. Mittlerweile können Sie auch privat erzeugten Solarstrom an einen Direktvermarkter verkaufen, der diesen zum aktuellen Strommarktpreis an der Börse vermarktet. Die Direktvermarktung verspricht Mehrerlöse gegenüber der Einspeisevergütung, in der Regel müssen Sie dafür aber längerfristige Verträge mit dem Direktvermarktungsunternehmen abschließen. Erfahren Sie in unserem Beitrag alle Details rund um die Direktvermarktung von PV-Strom.
 

Ein Vater hat seine kleine Tochter auf dem Arm und zeigt mit dem Finger auf die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.
Möglichkeit 3:

PV-Eigenverbrauch optimieren

Zwar erhalten Sie nach 20 Jahren keine Einspeisevergütung mehr, dafür hat sich Ihre PV-Anlage aber in der Regel längst amortisiert: Ihr selbst erzeugter Strom ist also praktisch kostenlos. Daher lohnt es sich jetzt umso mehr, möglichst viel von diesem Strom im eigenen Haushalt zu nutzen. Das erreichen Sie zum Beispiel mit einem Stromspeicher, der den Solarstrom auch abends und nachts verfügbar macht. Auch mit der Anbindung einer Wärmepumpenheizung oder einer Wallbox an die Photovoltaikanlage können Sie Ihren PV-Eigenverbrauch steigern und Energiekosten einsparen. Mehr über die Möglichkeiten erfahren Sie in unserem Beitrag PV-Überschuss steuern.  
 

Passen Einspeisevergütung und Stromspeicher zusammen?

Heute werden Solaranlagen meist direkt zusammen mit einem Stromspeicher installiert. Das hat den Vorteil, dass im Laufe des Tages erzeugte Solar-Überschüsse gespeichert werden können und auf diese Weise abends und nachts zur Verfügung stehen, wenn die Anlage keinen Strom liefert. Aber bleibt mit einem Stromspeicher überhaupt noch Strom zum Einspeisen übrig?

Die kurze Antwort lautet: ja. Der Stromspeicher wird in der Regel so geplant, dass er den Haushaltsstrombedarf für einen Tag bzw. eine Nacht deckt. Insbesondere im Sommerhalbjahr ist der Speicher in den Mittagsstunden schnell vollgeladen. Alle Überschüsse, die darüber hinaus entstehen, werden ins Netz eingespeist. Smarte Stromspeicher bieten zudem die Möglichkeit, genau zu steuern, wie viel vom Überschuss gespeichert und wie viel ins Netz eingespeist werden soll. Speicher und Einspeisevergütung schließen sich also nicht aus, sondern ergänzen sich im Idealfall so, dass Sie als Anlagenbetreiber*in jeweils die wirtschaftlichste Möglichkeit nutzen. 
 

Zukunftsthema Direktvermarktung von PV-Strom

Alternativ zur Netzeinspeisung haben Sie seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, Ihren Solarstrom-Überschuss an ein Direktvermarktungsunternehmen zu verkaufen. Diese Unternehmen vermarkten den Strom aus erneuerbaren Energien zu aktuellen Preisen an der Strombörse und zahlen Ihnen dafür eine vertraglich festgelegte Vergütung. Dazu müssen Sie vertraglich von der Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wechseln.

Bei neu installierten Solaranlagen, die niedrige Einspeisevergütungssätze erhalten, sind die Einnahmen aus der Direktvermarktung in der Regel höher als die aus der Einspeisevergütung. Das gilt umso mehr, wenn Sie eine relativ große Photovoltaikanlage betreiben, die hohe Überschüsse erzeugt. Anlagen, die zehn oder mehr Jahre alt sind, erzielen mit der Einspeisevergütung meist höhere Gewinne als mit den aktuellen Direktvermarktungssätzen. Hier lohnt sich ein Wechsel erst, wenn die Anlage nach 20 Jahren aus der Einspeisevergütung herausfällt 
 

Die Illustration zeigt einen Stapel Geld und eine Pfeillinie, die nach oben zeigt.
Lesetipp:

Wie funktioniert die Direktvermarktung?

Ausführliche Infos zur Direktvermarktung und den Voraussetzungen finden Sie in unserem Beitrag Direktvermarktung von PV-Strom.

Die historische Entwicklung der Einspeisevergütung

Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 ist die Einspeisevergütung nahezu beständig gesunken – von anfänglich mehr als 50 ct/kWh auf aktuell 8,1 ct/kWh. Nur mit der Verabschiedung der EEG-Novelle im Jahr 2023 wurden die Einspeisevergütung leicht angehoben. Zudem wurden erstmals unterschiedliche Vergütungssätze für Volleinspeisung und Überschusseinspeisung festgelegt. 

In unserer Übersicht im oberen Bereich des Beitrags finden Sie die aktuellen Vergütungssätze und einen Überblick der weiteren Entwicklung
 

Fazit: Lohnt sich die Einspeisevergütung heute noch?

Wer heute eine Photovoltaikanlage installiert, bekommt pro Kilowattstunde eingespeisten Strom rund 8 Cent. Gleichzeitig kostet Strom aus dem öffentlichen Netz um die 28 Cent. Auch wenn die seit 2023 leicht gestiegene Einspeisevergütung und die Steuerentlastungen das Einspeisen wieder attraktiver machen, bleiben Sie abhängig von den schwankenden Preisen für Strom aus dem öffentlichen Netz.

Wenn Sie sich nicht nur wirtschaftlich, sondern auch möglichst unabhängig mit Strom versorgen möchten, sollten Sie also darüber nachdenken, den selbst erzeugten Strom eher im eigenen Haushalt zu nutzen. Das geht am besten, wenn Sie Ihre Solaranlage mit einem Stromspeicher kombinieren. Damit „ersetzen“ Sie teuer zugekauften Strom durch günstigen, umweltfreundlichen Solarstrom und machen Ihr Zuhause ein Stück autarker.
 

Ein moderner Stromspeicher steht direkt im Wohnbereich.
Tipp:

Die Nachrüstung eines Speichers kann sich lohnen

Das Nachrüsten eines PV-Speichers ist auch eine Option für PV-Anlagen, die nach 20 Jahren keine Einspeisevergütung nach dem EEG mehr bekommen.

Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie in unserem Beitrag: Photovoltaik-Speicher nachrüsten