Zwei Installateure arbeiten an einem großen Solarfeld bei Sonnenaufgang.

Solarpflicht: Ab wann und für wen gilt die Photovoltaik-Pflicht?

Viele Eigenheimbesitzer*innen wünschen sich eine Photovoltaikanlage als saubere, günstige Stromquelle für ihren Eigenbedarf. Aber die Solaranlage auf dem Dach könnte schon bald keine Zusatzoption mehr sein, sondern ein gesetzlicher Standard: Die Bunderegierung hat sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien verpflichtet – und damit rückt die bundesweite Solarpflicht näher.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was mit Solarpflicht überhaupt gemeint ist, für wen die Solarpflicht gilt und wie der aktuelle Stand in den einzelnen Bundesländern ist. Mit unserem klickbaren Inhaltsverzeichnis landen Sie schnell an der gewünschten Stelle. 

Was bedeutet Solarpflicht? Was ist das Ziel?

Der Begriff Solarpflicht bezeichnet die gesetzliche Regelung zur Installation von Solaranlagen auf Neubauten oder bestehenden Gebäuden. Ziel der Solarpflicht ist es, den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland weiter voranzutreiben.

Bisher gibt es dazu allerdings keine länderübergreifende Regelung. Einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Hamburg haben bereits eine Solarpflicht festgelegt, andere planen die Einführung. 

Auch wenn sich die Regelungen je nach Bundesland unterscheiden, kann man allgemein sagen: Die Solarpflicht sieht nicht vor, dass auf jedem Dach eine großflächige Photovoltaikanlage installiert werden muss. So wie im folgenden Bild. 

Das Gesetz bezieht sich nur auf Neubauten und teilweise auf Dachsanierungen. Zudem gibt es regional unterschiedliche Auflagen für Gewerbegebäude und Privathäuser. 
 

Einfamilienhaus mit sehr vielen Solarpanelen auf dem Dach.

Bundesweite Solarpflicht: Was sagt der Koalitionsvertrag?

Mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ist der Ausbau der erneuerbaren Energien ein wichtiger Punkt auf der Agenda der Bundesregierung. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 mindestens 80 % Strom und 50 % Wärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. 

Im Koalitionsvertrag auf Seite 56 wird daher Folgendes formuliert:

Blauer Hintergrund, der das Zitat farblich hervorhebt.

Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.

Zudem hält der Vertrag fest, dass die installierte Photovoltaik-Leistung auf allen Dachflächen in Deutschland bis 2030 auf etwa 200 Gigawatt vervierfacht werden soll. Um das zu erreichen, sollen unter anderem bürokratische Hürden für Besitzer von Privat- und Gewerbeimmobilien reduziert werden. 

Um diese Ziele zu verwirklichen, sollen Strom und Wärme zunehmend auch im privaten Bereich auf klimaneutralem Weg erzeugt werden. Eine Solarpflicht wird es aber vorerst nur für neu errichtete bzw. sanierte Gewerbeimmobilien geben.

Für private Wohnhäuser ist im Koalitionsvertrag bisher keine bundesweite Solarpflicht festgehalten. Allerdings nehmen immer mehr Länder und auch einzelne Kommunen das Thema selbst in die Hand und setzen die Solarpflicht für privat genutzte Immobilien um. Dazu gleich mehr. 
 

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Die Solarpflicht als Hebel für die Energiewende

Die Regierung versucht in Sachen Klimawende also den Turbo zu schalten. Punktuelle Berechnungen zeigen, welches Potenzial auf den Dächern in Deutschland steckt.

So hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in NRW berechnet, dass Solaranlagen auf allen Dächern des gesamten Bundeslandes zusammen 68 Terrawattstunden Sonnenstrom erzeugen könnten.

Die aktuell realisierte Zahl liegt bei nur 4 Terrawattstunden. Eine Solarpflicht könnte hier den entscheidenden Beitrag zur Solarwende leisten. 
 

Zwei rauchende Schornsteine von einem Kohlekraftwerk im Sonnenuntergang. Das Bild symbolisiert das nahe Ende von fossilen Energieträgern und einem Umdenken.

Fossile Brennstoffe sind endliche Ressourcen. Die Schornsteine des Kohlekraftwerks oben im Bild werden nicht in alle Ewigkeit rauchen. Verschiedene Hochrechnungen zeigen, dass fossile Ressourcen in etwa 100 Jahren verbraucht sein werden. Aus diesem Grund braucht es jetzt verschärfte gesetzliche Grundlagen für den Umstieg auf saubere und erneuerbare Energien.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die wichtigste Grundlage dafür. Das am 1. November 2020 in Kraft getretene GEG regelt die energetischen Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude und ersetzt damit die bisher gültige Energiesparverordnung (EnEV). 

Für wen gilt die Solarpflicht – und was ist zu beachten?

Wer aktuell ein Haus baut oder mitten in der Planung steckt, muss natürlich wissen, welche Anforderungen für Privathaushalte im Hinblick auf die Solarpflicht gelten. Hier kommt es darauf an, in welchem Bundesland das Haus gebaut wird, denn die Solarpflicht ist derzeit noch nicht einheitlich geregelt.

Wichtig:

Für gewerbliche Bauvorhaben ist die Solarpflicht in den meisten Bundesländern bereits Standard, aber auch auf dem privaten Sektor ziehen immer mehr Länder und Kommunen nach. Bislang sind die Gesetze dazu noch sehr differenziert ausgestaltet, sodass Sie sich genau über den aktuellen Gesetzesstand an Ihrem Standort informieren sollten. 
 

Da die Solarpflicht vermutlich irgendwann bundesweit umgesetzt wird, entscheiden sich viele Menschen auch jetzt schon dafür, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach zu installieren. Zwar bedeutet dies im ersten Schritt einen finanziellen Mehraufwand, aber dafür sichern sich Eigenheimbesitzer*innen schon heute eine zukunftssichere und nachhaltige Energielösung.  
 

In welchen Bundesländern gilt eine Solarpflicht?

Bislang fehlt eine deutschlandweit einheitliche Regelung für die Solarpflicht bei privaten Bauvorhaben.

Dennoch geht der Trend eindeutig in die Richtung, dass die meisten Bundesländer die Regelungen des GEG genau unter die Lupe nehmen und sich konkret mit der Umsetzung einer Solarpflicht für die eigenen Städte und Kommunen auseinandersetzen.

Mit Photovoltaik-Förderungen schaffen einzelne Bundesländer zusätzliche Anreize für die Installation einer PV-Anlage 

Sie sind unsicher, ob die Solarpflicht auch für Ihr Haus oder Ihr Bauvorhaben gilt?

Wir haben im Folgenden die Solarpflicht und Pläne für eine Solarpflicht nach Bundesland sortiert für Sie zusammengestellt.

 

Solarpflicht in Baden-Württemberg

  • Seit 01. Mai 2022 gilt die Solarpflicht für privat genutzte Neubauten
  • Dachflächen auf neu gebauten Wohnhäusern müssen zu mind. 60 % für die Erzeugung von Solarenergie genutzt werden 
  • Ab Januar 2023 ist eine Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden geplant.

Als erstes Bundesland überhaupt hat Baden-Württemberg die Solarpflicht für Privathäuser umgesetzt. Die Auflage gilt allerdings nur für „geeignete“ Dachflächen mit ausreichend Sonne – teilweise verschattete Dächer sind von der Solarpflicht ausgenommen. Alternativ zur PV-Anlage sind auch Solarthermie-Anlage zugelassen.

Einige Kommunen in Baden-Württemberg setzen die Solarpflicht sogar schon deutlich länger um: 

  • In Waiblingen gilt eine Solarpflicht generell für alle Neubauten seit 2006. 
  • In Tübingen müssen Bauherr*innen bereits seit 2018 eine Solaranlage einplanen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie nachweisen können, dass die Anlage nicht wirtschaftlich wäre. 
  • In Konstanz gilt die Solarpflicht für alle Neubauten, die auf städtischem Grund gebaut werden. 

 

Solarpflicht in Bayern

  • Bisher keine Solarpflicht für privat genutzte Immobilien
  • Solarpflicht für Industrie- und Gewerbebauten geplant ab 2022
  • Amberg und Pfaffenhofen: Seit 2019 Solarpflicht für Neubauten auf städtischem Grund

In Bayern wird die Solarpflicht schon seit vielen Jahren diskutiert. Ein entsprechendes Gesetz ist aber bisher nur für bestimmte Industrie- und Gewebeimmobilien in Planung. Für privat genutzte Einfamilienhäuser gibt es keine Auflagen.

 

Solarpflicht in Hamburg

  • Ab 2023 Solarpflicht für jeden Neubau in Hamburg mit mind. 50 m² Bruttodachfläche 
  • Ab 2025 Solarpflicht für Dachsanierungen von Bestandsgebäuden
  • Ausnahme: Dächer, die bereits eine Solarthermie-Anlage haben

Hamburg gilt als einer der Vorreiter der Solarpflicht: Schon 2020 hat die Landesregierung die Solarpflicht für alle Neubauten ab 2023 beschlossen. Davon ausgenommen sind nur Dächer, die die Installation unmöglich machen oder bei denen sich eine Solaranlage für den Betreiber langfristig nicht rechnet.

 

Solarpflicht in Berlin

  • Ab 2023 Solarpflicht für alle Neubauten ab 50 m² Nutzfläche
  • Ebenfalls ab 2023 Solarpflicht bei umfassender Dachsanierung von Bestandsgebäuden
  • Mindestens 30 % der Dachfläche müssen für Solarmodule vorgehalten werden

Ab 2023 gilt die Solarpflicht in Berlin sowohl für Neubauten als auch für Dachsanierungen. Um andere nachhaltige Dachnutzungen wie z. B. eine Dachbegrünung nicht auszuschließen, gibt es ein Limit für die Anlagenleistung: Bei Häusern mit maximal zwei Wohneinheiten darf die PV-Anlage nicht mehr als 3 kWh Leistung bringen, bei Häusern mit mehr Wohneinheiten und Gewerbegebäuden maximal 6 kWh.
 

Solarpflicht in Brandenburg 

  • Bisher keine Solarpflicht in Planung
  • Energiestrategie 2030 strebt 3500 MW aus PV-Energie bis 2030 an
  • Viele nutzbare Flächen legen eher den Ausbau von Solarparks nahe als den Ausbau privater Anlagen

Gemessen an der Menge der installierten PV-Anlagen und mit einer jährlichen PV-Leistung von 4600 MW liegt Brandenburg auf Platz fünf unter allen Bundesländern. Da es im Land viele große landwirtschaftliche Flächen und ehemalige Militärflächen gibt, werden in Brandenburg verstärkt Solarparks errichtet.

Die auf diese Weise erreichte PV-Leistung macht eine Solarpflicht für Privathäuser vorerst nicht erforderlich.

 

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz

  • Ab 2023 Solarpflicht für gewerblich genutzte Neubauten mit mehr als 100 m² Nutzfläche
  • Ab 2023 Solarpflicht für Überdachungen von Gewerbe-Parkplätzen mit mehr als 50 Plätzen
  • Solarpflicht für private genutzte Neubauten bisher nicht in Planung

Mit dem 2021 verabschiedeten Landessolargesetz (LSolarG) hat sich Rheinland-Pfalz ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2030 möchte die Landesregierung den Strombedarf des Landes bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien decken.

Ein Schritt in diese Richtung ist die Solarpflicht für größere Gewerbeneubauten und überdachte Parkplätze ab 2023. 

 

Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen

  • Seit 2022 Solarpflicht für gewerblich genutzte überdachte Parkplätze ab 35 Plätzen 
  • Ab 2025 Solarpflicht für private Neubauten geplant
  • Ab 2026 Solarpflicht bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden geplant

Gemäß des Koalitionsvertrages der Landesregierung vom Juni 2022 wird die Solarpflicht für private Neubauten auch in Nordrhein-Westfalen kommen. Ein wichtiger Aspekt im Koalitionsvertrag ist die Entbürokratisierung der Photovoltaik: So sollen von der Anmeldung der PV-Anlage bis zur Steuerpflicht bürokratische Hürden abgebaut werden, um die Umsetzung der Solarpflicht zu erleichtern. 

 

Solarpflicht in Schleswig-Holstein

  • Ab 2025 Solarpflicht für Neubauten geplant
  • Landesbauordnung soll vereinfacht werden, um PV-Installation zu erleichtern
  • Ziel ist Klimaneutralität bis 2040

Mit dem Ziel, das Land bis 2040 klimaneutral zu machen, setzt Schleswig-Holstein gleichermaßen auf den Ausbau von Wind- und Solarenergie. Die Pläne für eine Solarpflicht sind vorerst eher allgemein gehalten – noch ist nicht klar, ob die Solarpflicht nur für Gewerbeimmobilien oder auch für Privathäuser gelten wird. Fest steht, dass die Umsetzung von PV-Anlagen durch eine Reform der Landesbauordnung deutlich vereinfacht werden soll.  

 

Solarpflicht in Niedersachen

  • Ab 2023 Solarpflicht für überwiegend gewerblich genutzte Neubauten mit mind. 75 m² Dachfläche
  • Ab 2025 Solarpflicht für private Neubauten
  • Bisher keine Solarpflicht für Dachsanierungen in Planung

Seit Ende 2021 ist die Solarpflicht für Gewerbegebäude in der niedersächsischen Bauordnung festgehalten. Die geplante Solarpflicht für Wohngebäude ab 2025 soll im Oktober 2022 verabschiedet werden. Immobilienverbände fordern, dass die Solarpflicht mit einem Förderprogrammen kombiniert wird, um den finanziellen Aufwand für Bauherren zu senken.

 

Solarpflicht in Sachsen 

  • Keine Solarpflicht für privat genutzte Wohnhäuser geplant
  • Solarpflicht für öffentliche Neubauten geplant
  • Solarpflicht für Gewerbeimmobilien und Parkplätze wird diskutiert

Im neuen sächsischen Klimaprogramm ist die Solarpflicht bereits festgehalten, die konkrete Umsetzung für gewerbliche und öffentliche Neubauten wird aber noch diskutiert. Wie in anderen Bundesländern sollen vor allem bürokratische Hürden abgebaut werden, um Neubauvorhaben die Umsetzung von Photovoltaik zu erleichtern. 

 

Solarpflicht in Sachsen-Anhalt 

  • Keine Solarpflicht für privat genutzte Gebäude geplant
  • Keine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Gebäude geplant

Zwar nimmt auch in Sachsen-Anhalt die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen stetig zu, verpflichtend werden Solaranlagen aber vorerst nicht werden. Bisher gibt es keine konkreten Gesetzesentwürfe für eine Solarpflicht in Sachsen-Anhalt.

Gut aufgestellt ist das Land dennoch: Laut der Energieagentur produzierten 2021 rund 42.8000 Solaranlagen in Sachsen-Anhalt insgesamt eine Leistung von 3,16 GW.

 

Solarpflicht in Thüringen

  • Keine Solarpflicht für Privathäuser geplant
  • Keine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten geplant
  • Bis 2025 sollen 100.000 Photovoltaikanlagen installiert werden

In einem offiziellen Antrag haben die Regierungsfraktionen die thüringische Landesregierung gebeten, ein Maßnahmenpaket zur Verdreifachung der Solarenergie bis 2030 vorzulegen. Teil der Forderung ist ein Solargesetz, das die Installation von Solaranlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie bei Dachsanierungen vorsieht.

Eine Entscheidung dazu steht noch aus – fest steht aber, dass sich Thüringen die Zahl von 100.000 installierten Solaranlagen als Ziel für 2025 gesetzt hat.

 

Solarpflicht im Saarland 

  • Keine Solarpflicht für Privathäuser geplant
  • Keine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten geplant
  • Bis 2030 soll der Anteil an erneuerbaren Energien 50 % betragen

   
2021 hatte die saarländische Landesregierung in ihrem Energiefahrplan festgelegt, den Anteil an erneuerbaren Energien auf bis 2030 auf 30–40 % zu steigern. Im Zuge der Ukrainekrise wurde dieses Ziel auf 50 % heraufgesetzt.

Eine Solarpflicht wird immer wieder diskutiert, ist aber derzeit nicht geplant. Es gibt Forderungen, zunächst die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass einzelne Kommunen selbst über eine Solarpflicht bestimmen können. 

 

Solarpflicht in Bremen 

  • Bis 2030 Solarpflicht für alle Dächer, sowohl privat als auch gewerblich und öffentlich
  • Zunächst Solarpflicht für Neubauten geplant
  • Später Solarpflicht auch für umfassende Dachsanierungen

Laut einem Beschluss der bremischen Bürgerschaft von 2020 sollen Bremen und Bremerhaven bis 2030 zu „Solar Cities“ werden. Details zur Solarpflicht gibt es aber noch nicht.

Schon jetzt erzeugen die in Bremen installierten Photovoltaikanlagen insgesamt etwa 44 MWh. Die potenzielle Spitzenleistung für Bremen und Bremerhaven wurde auf 1410 GWh berechnet. 

 

Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

  • Keine Solarpflicht für Privathäuser geplant
  • Keine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten geplant
  • Ausbau erneuerbarer Energien konzentriert sich auf Windkraft

Mecklenburg-Vorpommern hat eine lange Küste und ist das flächenmäßig am dünnsten besiedelte Bundesland in Deutschland. Aus diesem Grund wird der Strombedarf hier zu fast 50 % über Onshore- und Offshore-Windanlagen gedeckt.

Solarenergie spielt gegenüber der Windenergie noch keine zentrale Rolle. Daher ist eine Solarpflicht für Neubauten derzeit nicht in Planung. 

 

Solarpflicht in Hessen

  • Keine Solarpflicht für Privathäuser geplant
  • Keine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten geplant
  • Ausnahme Wiesbaden: Seit 2019 Solarpflicht für Neubauten auf städtischem Grund

Hessen hat sich mit den Plänen für eine Solarpflicht bisher zurückgehalten, da die Regierung auf einen bundeseinheitlichen Gesetzesentwurf wartet. Der Anteil an erneuerbaren Energien liegt in Hessen seit 2020 aber trotzdem bei über 50 %, wobei ein wesentlicher Anteil davon auf die Windkraft entfällt.
 

Fazit: Noch fehlt eine bundeseinheitliche Solarpflicht – aber überall großes Interesse an Solarenergie

Einige Bundesländer treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien schon heute entschlossen voran, andere warten auf einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Schaut man sich in der Branche um, zeigt sich aber dennoch ein klarer Trend: Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen steigt stetig an, unabhängig davon, ob eine Solarpflicht für alle kommt oder nicht.

Das legt nahe, dass bestehende und künftige Hausbesitzer längst verstanden haben, wie wichtig Solarenergie ist – und dass viele aus freien Stücken ihren Beitrag leisten werden, um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.
 

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